Unter den Suizidmethoden ist das selbst induzierte Ertrinken relativ selten geworden und es wird wie andere harte Suizidmethoden häufig mit der Einnahme einer Medikamentenüberdosis kombiniert. Ein Fall aus der Rechtsmedizin Bonn zeigt, dass die Abgrenzung von Ertrinken, der noch selteneren Unterkühlung und der häufigeren Intoxikation als Todesursache eine sehr sorgfältige Analyse erfordern kann.
13.10.2012 | Rechtsmedizin | Nachrichten | Online-Artikel