01.12.2006 | Leitthema
Rechtsmedizinische Behandlungsfehlerbegutachtung
Konsequenzen aus der im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales durchgeführten multizentrischen Studie
verfasst von:
PD Dr. Dr. R. Dettmeyer, J. Preuss, B. Madea
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2006
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Zusammenfassung
Im Rahmen der bundesweiten multizentrischen Studie zur rechtsmedizinischen Behandlungsfehlerbegutachtung (BMGS-Studie) wurden 4450 Fälle eines behaupteten letalen Behandlungsfehlers aus den Jahren 1990–2000 hinsichtlich verschiedener Kriterien analysiert. Dabei konnten seit Jahren zunehmende Fallzahlen registriert werden. Die Kenntniserlangung der Ermittlungsbehörden von einem potenziellen Behandlungsfehler, die inhaltliche Qualität der Behandlungsfehlervorwürfe, die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, aber auch die rechtsmedizinische Bearbeitung des Obduktions- und des Gutachtensauftrags differieren jedoch. Eine systematische Erfassung von Behandlungsfehlervorwürfen gibt es in Deutschland nur ansatzweise; deren Nutzbarmachung für z. B. Fehlermeldesysteme ist im Interesse der Patientensicherheit geboten und Teil einer Fehlervermeidungsstrategie. Die Studienergebnisse bzw. die Auswertung der Archivunterlagen zu Behandlungsfehlervorwürfen zeigen anzustrebende Konsequenzen sowohl im gesetzgeberisch-administrativen Bereich als auch für den klinikinternen Umgang mit Behandlungsfehlervorwürfen auf.