Der Strahlenschutz ist durch gesetzliche und untergesetzliche Normen geregelt. Seit dem 01.01.2019 gelten das Strahlenschutzgesetz (StrSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrSchV) vollumfänglich. Diese ersetzen die alte Röntgenverordnung (RöV) als auch die alte Strahlenschutzverordnung und regeln alle Aspekte sowohl der medizinischen als auch der nichtmedizinischen Strahlenexposition. Die Richtlinie zur Durchführung der Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen (QS-RL) definiert Qualitätskriterien für die Abnahme- und die Konstanzprüfungen von Röntgengeräten und Bildbetrachtungssystemen unter Bezugnahme auf DIN-Normen. Die Bundesärztekammer hat Leitlinien zur Qualitätssicherung publiziert, deren Einhaltung von der ärztlichen Stelle überprüft wird. Die Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat eine Orientierungshilfe zur Differentialindikation für bildgebende Verfahren veröffentlicht.