Seit dem 01.01.2019 gilt das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz, StrlSchG). Hinsichtlich detaillierter Durchführungsregelungen verweist das StrlSchG auf die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts mit der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Wesentliche Neuerungen im Vergleich zur früheren Röntgenverordnung (RöV) betreffen den Medizinphysikexperten, erweiterte Aufzeichnungs- und Informationspflichten, ein erweitertes Meldewesen, ein Dosismanagement, eine Reduzierung des Grenzwertes der Augenlinsendosis für Personal auf 20 mSv, die Teleradiologie sowie den Einsatz von Strahlung in der medizinischen Forschung und bei Früherkennungsuntersuchungen. Zusätzlich sind Röntgenuntersuchungen durch die Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung sowie Richtlinien zur Qualitätssicherung durch ärztliche Stellen, zur Fachkunde, als auch zur technischen Prüfung von Röntgeneinrichtungen geregelt.