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Registrierung

Häufige Fragen & Antworten

Waren Sie früher bereits bei uns registriert?

...können aber auf Ihr Benutzerkonto nach einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse (z.B. im Zuge eines Arbeitgeber-Wechsels) nicht mehr zugreifen? Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Informationen an unseren Kundenservice. In den meisten Fällen ist es möglich, Ihre neue E-Mail-Adresse auf das bestehende Benutzerkonto zu übertragen, ohne dass Sie sich erneut registrieren/legitimieren müssen.

Wer kann sich hier registrieren?

Unsere Inhalte richten sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte, aber auch Mitglieder anderer medizinischer Fachkreise können sich registrieren, z.B.:

  • Physician Assistants
  • Schmerztherapeut*innen
  • Physiotherapeut*innen
  • Pflegefachkräfte
  • Medizin-Journalist*innen

Falls Sie Ihren Beruf nicht gleich finden in der Auswahl Beruf, schauen Sie unter der Option Medizinisches Fachpersonal nach. Ihre beruflichen Angaben lassen sich außerdem auch nachträglich noch ändern.

Sie vermissen Ihren Beruf in der Liste? Schreiben Sie uns an kundenservice@springermedizin.de

Was ist gemeint mit Berufsnachweis?

Die Inhalte der Springer Medizin Webseiten sind medizinischen Fachkreisen vorbehalten, und aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, die entsprechende Berufszugehörigkeit zu überprüfen. Bitte reichen Sie uns daher zeitnah einen Berufsnachweis ein. 

Sie können den Nachweis einfach unter Mein Profil z.B. als PDF oder Foto hochladen. Nach Überprüfung wird Ihr Zugang dauerhaft freigeschaltet. Als Berufsnachweise akzeptieren wir:

  • Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen und Apotheker*innen
    Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) kann direkt hier im Registrierungsformular eingegeben werden (dadurch kein Berufsnachweis mehr nötig), Arztausweis, Approbations-/Facharzturkunde, Rezept/Praxisbriefbogen mit Praxis-Stempel und Unterschrift. 
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite, Blanko-Briefbogen, Lebenslauf

    Bitte beachten Sie:
    Gehören Sie zur Gruppe der Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker fügen Sie bei abweichendem Namen auf dem Berufsnachweis bitte auch eine Bestätigung der Namensänderung (Heiratsurkunde o.ä.) bei.
    Falls Ihr Berufsnachweis in einer anderen Sprache als Deutsch verfasst wurde und Sie zur Gruppe der Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker gehören, behalten wir uns vor, einen Nachweis Ihrer Berufszugehörigkeit auf Deutsch einzufordern.

  • Studierende/Auszubildende
    Studienbescheinigung (mit Nachweis des Studienfachs) oder Immatrikulationsbescheinigung, Abschlusszeugnis, Ausbildungsnachweis med. Fachpersonal/Heil- und Pflegeberufe
    Nicht ausreichend: Studierendenausweis ohne Studienfach, ÖPNV-Semesterticket
  • Medizinische/Pharmazeutische Industrie, Biologen/Dres. rer. nat. etc.
    Abschlusszeugnis Pharmareferent(in), Visitenkarte (wenn von dienstl. E-Mail-Adresse aus zugesendet), Signatur dienstl. E-Mail-Adresse, Bescheinigung des Arbeitgebers
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Webseite oder Visitenkarte über private E-Mail-Adresse
  • Sonstige Berufstätige
    Abschlusszeugnis med. Fachpersonal/Pflegediplom o.ä., Presseausweis, Bescheinigung Arbeitgeber, Link zu (validen) Publikationen
    Nicht ausreichend: Screenshot/URL einer Website, Handelsregisterauszug, Lebenslauf, Meldung zur Sozialversicherung, Gehaltsabrechnung

Welche Webseiten kann ich nutzen?

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Angaben zum Beruf

Die Berufsangaben im folgenden Abschnitt sind nötig, damit Ihnen passende fachspezifische Informationen im Einklang mit dem Heilmittelwerbegesetz angezeigt werden können.

Hinweis für Ärztinnen und Ärzte
Als Mitglied einer deutschen Ärztekammer geben Sie bitte im folgenden Abschnitt Ihre EFN (Einheitliche Fortbildungsnummer) ein. Sie dient als Berufsnachweis und zur automatischen Übermittlung Ihrer CME-Punkte an die Ärztekammer.

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Diese Mitgliedschaften können wir automatisch verifizieren und damit den Zugang zu bestimmten Inhalten freischalten:

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