Erschienen in:
01.02.2015 | Leitthema
Rehabilitation in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Leitfaden durch die neuen ambulanten und stationären Strukturen
verfasst von:
Dr. S. Simmel, V. Bühren
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 2/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen von Arbeitsunfällen zu beseitigen bzw. eine Verschlimmerung zu verhüten. Es gilt dabei der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Hierfür wurden in den letzten Jahrzehnten besondere Verfahren entwickelt wie die berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) oder die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP). Im Jahr 2012 wurden diese Komplexbehandlungen um die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) ergänzt.
Spezielle Rehabilitationsmaßnahmen
Bei komplexen Verletzungen und verzögerten Heilverläufen stoßen diese Verfahren jedoch an ihre Grenzen. Die BG-Unfallkliniken des Klinikverbundes der gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (KUV) bieten weitere spezialisierte Rehabilitationsmaßnahmen an, um eine optimale nahtlose Rehabilitation Schwerverletzter gewährleisten zu können. Neben der komplexen stationären Rehabilitation (KSR) stellen integrierte besondere Rehaverfahren wie die Neurorehabilitation bei schwerem Schädel-Hirn-Trauma oder die Rehabilitation nach Rückenmarkverletzung und weitere spezielle Rehaverfahren wie die tätigkeitsorientierte Rehabilitation (TOR) und die Schmerzrehabilitation sicher, dass das DGU-Phasenmodell der Traumarehabilitation umgesetzt wird. Dieses sieht einen frühen Beginn bereits im Rahmen der Akutbehandlung als sogenannte Frührehabilitation vor. Nach einer postakuten spezialisierten Rehabilitation sind häufig weiterführende Angebote erforderlich.
Schlussfolgerung
Wichtig ist eine suffiziente Betreuung von Schwerstverletzten, z. B. durch Rehamanager, die nicht mit der Entlassung aus der Rehabilitationsklinik enden darf. Das Ziel aller Bemühungen ist neben einer bestmöglichen Lebensqualität v. a. die Wiedereingliederung ins berufliche und soziale Umfeld.