05.11.2025 | Rehabilitation | CME-Kurs
Rehabilitation und Teilhabe an Arbeit, Beschäftigung und Bildung für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen
Bestehendes weiterentwickeln und Neues integrieren
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Arbeit und Beschäftigung stehen in einer langen Tradition in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung mit einem hohen Stellenwert für den Rehabilitationsprozess der betroffenen Menschen. Bildung als wesentlicher Bestandteil von Rehabilitation und Teilhabeförderung wurde in diesem Kontext zunächst wenig berücksichtigt, obgleich die Bedeutung für junge Menschen im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen sehr hoch ist. Auf der Basis der bekannten wissenschaftlichen Evidenz und vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Herausforderungen in Deutschland werden Chancen zur beruflichen Integration für Menschen mit psychischen Erkrankungen aufgezeigt. Orientiert an den sozialrechtlichen Gegebenheiten werden beispielhaft regional erfolgreich umgesetzte Modelle beschrieben und notwendige Implikationen für deren flächendeckenden Transfer in die Regelversorgung adressiert. In einem zukünftig erfolgreichen Versorgungssystem sollen Rehabilitation und Teilhabeförderung eng verzahnt, abgestimmt und koordiniert werden und Bestandteil einer regionalen Versorgungsverpflichtung zur Sicherstellung der Behandlungs- und Teilhabebedarfe schwer psychisch erkrankter Menschen sein.
Nach der Lektüre des Beitrages haben Sie mehr Wissen über …
- die aktuelle Einordnung beruflicher Rehabilitation und Teilhabe in Deutschland für die Gruppe schwer psychisch erkrankter Menschen,
- den Stellenwert und die Umsetzung erfolgreicher Programme auf der Basis des evidenzbasierten Supported-Employment-Ansatzes,
- die notwendige regionale Verortung und Sicherstellung beruflicher Teilhabeförderung.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].