Erschienen in:
22.01.2020 | Originalarbeit
Rehabilitative ressourcenorientierte Therapie mit Straffälligen – eine Kritik von „Deliktbearbeitung“ und „Rückfallvermeidungsplänen“
verfasst von:
Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2020
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Zusammenfassung
Viele Gerichte und diverse gesetzlichen Vorgaben erwarten von den Therapeuten im Straf- und im Maßregelvollzug, dass sie durch deliktorientierte Behandlung die in seinen Taten zutage getretene Gefährlichkeit eines Verurteilten so weit reduzieren, dass von ihm nach Entlassung in Freiheit keine erheblichen Straftaten zu erwarten sind. Spezialpräventiv wird erwartet, dass mit dem Straffälligen sein Fehlverhalten intensiv durchgesprochen wird, auf dass er seinen delinquenten Lebensstil ändert. Die psychologisch orientierten Therapeuten setzen der sozialpädagogischen Intervention entgegen, dass es die Natur des Straftäters sei zu delinquieren, und dass daher die kriminogene Strukturen und Bedürfnisse in der Persönlichkeit des Verurteilten behandelt werden müssen. Was kriminogene Bedürfnisse sind, ob sie z. B. dasselbe sind wie Risikofaktoren, und wie man sie am besten behandelt, ist aber durchaus nicht eindeutig geklärt. Vor allem aber besteht eine deutliche Lücke zwischen theoretischen Konzepten der Rückfallverhinderung und den unterschiedlichen Formen der therapeutischen Praxis. Dieser Beitrag beschreibt und kritisiert das Züricher Modell „Deliktorientierung“ und die deutsche (theoriearme) Praxis der „Deliktbearbeitung“ und wirbt für einen integrativen, an der Bedürftigkeit des Klienten orientierten und seine Ressourcen im Sinne des Resilienz-Konzepts fördernden Ansatz.