Erschienen in:
25.05.2019 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Rentenversicherung muss Befunde einholen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 10/2019
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Auszug
_ Das Sozialgericht Dresden hat am 15. April 2019 entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) von ihren Versicherten nicht verlangen darf, erforderliche ärztliche Auskünfte auf eigene Kosten selbst zu beschaffen (Az.: S 22 R 261/19). Die DRV ist vielmehr von Amts wegen zur Ermittlung des Gesundheitszustands bei der Entscheidung über einen Rehabilitationsantrag verpflichtet. Deshalb, so die Richter, sei die Rentenversicherung nicht befugt, die Ermittlungen einfach auf den Versicherten zu verlagern. …