Allerdings ist die weitere Argumentation von Schalast nicht zutreffend, nämlich dass ein Teil dieses Anstiegs, von ihm mit über 200 Fällen ausgewiesen, auf die Einbeziehung der neuen Bundesländer zurückzuführen sei. In der Strafvollzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes 2013/2014, erschienen am 26.06.2015 (Destatis
2015), wird ausgeführt: „Gebietsstand: Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Ergebnisse auf das frühere Bundesgebiet einschließlich Westberlin, seit 1995 einschließlich Gesamtberlin. Flächendeckende Angaben zu den neuen Ländern liegen nicht vor.“ Insofern beziehen sich die Zahlen weiterhin auf das alte Bundesgebiet, einschließlich Berlin, und sind somit sehr wohl vergleichbar. Dass die Daten der von Schalast selbst überlassenen Grafik sich auf die alten Bundesländer seit 1995, einschließlich Gesamtberlin, beziehen, geht auch aus der Überschrift hervor. In der unter stehenden Tabelle werden die einzelnen Zahlen der einbezogenen Bundesländer aufgeführt und auf 3822 aufsummiert (Tab.
1). Lediglich nachrichtlich wird in der Strafvollzugsstatistik das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 80 Untergebrachten aufgeführt, allerdings nicht in die Summe von 3822 eingerechnet. Weitere neue Länder sind gar nicht aufgeführt. Dagegen wurde das Bundesland Rheinland-Pfalz mit den älteren Zahlen aus dem Jahr 2010 statt dem Jahr 2014 eingerechnet. Insofern wurde hier der Anstieg in diesen Jahren sogar noch verpasst. Im Gegensatz zur Strafvollzugsstatistik sind in der von Müller (
2019) gar nicht zitierten Strafverfolgungsstatistik die neuen Länder seit 2007 enthalten. Möglicherweise wurde dies von Schalast verwechselt.
Tab. 1
Destatis 2013/2014, erschienen am 26.06.2015 (Destatis
2015). Gebietsstand: Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Ergebnisse auf das frühere Bundesgebiet einschließlich Westberlin, seit 1995 einschließlich Gesamtberlin. Flächendeckende Angaben zu den neuen Ländern liegen nicht vor
Baden-Württemberg | 359 | | |
Bayern | 1312 | | |
Berlin | 114 | | |
Bremen | 46 | | |
Hamburg | 45 | | |
Hessen | 250 | | |
Niedersachsen | 486 | | |
Nordrhein Westfalen | 841 | | |
Rheinland-Pfalz | 207 | | |
Saarland | 68 | | |
Schleswig-Holstein | 94 | | |
Summe | 3822 | | |
| | Nachrichtlich ist MP genannt | 80 |
Wenngleich also die Argumentation von Schalast nicht stimmig ist, so verdeutlicht diese Diskussion doch die Notwendigkeit, belastbare Zahlen über die Unterbringung in den Maßregelvollzugseinrichtungen bundesweit zu erheben.
Diesem Problem wird auch der Kerndatensatz Maßregelvollzug nicht gerecht, da hier die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg nicht teilnehmen. Die Kerndatensatz-Zahlen werden von den Einrichtungen übermittelt und geben deren diagnostische Einschätzungen wieder. Untersuchungen mit unabhängigen externen Beurteilern und extern validierte Erhebungen hierzu fehlen. Querschnittsuntersuchungen durch externe Beurteiler, die die Diagnosen aus den Kliniken objektivieren, liegen nicht vor. Dies ist ein Manko der Zahlen aus dem Kerndatensatz, insbesondere da es bei Konsumenten illegaler Drogen und Probanden mit Persönlichkeitsstörungen deutliche Überlappungsbereiche gibt, die individuell differenziert betrachtet werden müssen.