16.04.2018 | praxis & geld | Ausgabe 2/2018 Folgen für den Arzt Rezepte gestohlen? Schadensersatz droht! Zeitschrift: ästhetische dermatologie & kosmetologie > Ausgabe 2/2018 Autor: Julia Frisch » Jetzt Zugang zum Volltext erhalten Werden Rezepte und Stempel aus der Praxis gestohlen, sind Schadensersatzansprüche gegen Ärzte durchaus möglich — vorausgesetzt, sie haben ihre Sorgfaltspflicht verletzt.