10.08.2017 | Clotrimazol | Rezepturtipp für die Praxis aus der Praxis
Rezepturen mit Fertigarzneimitteln
Fertigarzneimittel vs. Rezepturarzneimittel
Erschienen in: Die Dermatologie | Ausgabe 9/2017
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Waren früher für die topische Therapie die Magistralrezepturen unumgänglich, stehen heute für eine Vielzahl von Hauterkrankungen industrielle Fertigarzneimittel zur Verfügung. Trotzdem hat die Individual- und Magistralrezeptur ihren Stellenwert in der Dermatologie nicht verloren [1]. Gründe für die Rezepturverordnung liegen vor, wenn-
kein adäquates Fertigarzneimittel verfügbar ist,
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größere Mengen benötigt werden (Wirtschaftlichkeit),
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die Adhärenz verbessert werden soll,
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abweichende Wirkstoffkonzentrationen benötigt werden,
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individuelle Wirkstoffkombinationen benötigt werden,
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Unverträglichkeiten gegen Fertigarzneimittelbestandteile bekannt sind oder die Ursache einer allergischen Reaktion unklar ist und zunächst einfach zusammengesetzte allergenarme Zubereitungen benötigt werden.