01.07.2025 | Rhinosinusitis | CME-Kurs
Akute Rhinosinusitis des erwachsenen Patienten
Anzahl Versuche: 2
Die akute Rhinosinusitis (ARS) ist i. d. R. primär eine virale Erkrankung. Im Verlauf können in etwa der Hälfte der Fälle kulturell Bakterien nachgewiesen werden. Klassifiziert wird die ARS mit Fokus auf daraus resultierende Therapieoptionen in eine akute virale RS (AVRS, Dauer < 10 Tage), eine akute postvirale (APVRS, Verschlechterung nach etwa 5 Tagen und/oder Dauer > 10 Tage) und eine akute bakterielle RS (ABRS, mindestens 3 der folgenden 5 Kriterien: Fieber > 38 °C, biphasischer Erkrankungsverlauf, einseitige Beschwerden, starke Schmerzen und erhöhtes C‑reaktives Protein, CRP). Die AVRS kann mit Zink, abschwellenden Substanzen, nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) und Phytotherapeutika behandelt werden. Für die APVRS sind zusätzlich intranasale Steroide (INS) und nur für die ABRS zusätzlich Antibiotika hilfreich. Substanz der ersten Wahl ist Amoxicillin. Der zu erwartende Nutzen sollte im Einzelfall gegen mögliche Nebenwirkungen und Resistenzentwicklungen abgewogen werden.
Nach Lektüre dieses Beitrags ...
- verstehen Sie die Pathophysiologie der akuten Rhinosinusitis besser,
- wissen Sie, wie die Diagnose der akuten Rhinosinusitis und ihrer Verlaufsformen gestellt wird,
- können Sie Ihre Patienten evidenzbasiert zur Therapie oberer Atemwegsinfektionen beraten,
- identifizieren Sie zuverlässig die Patienten, die von einer zusätzlichen Therapie mit intranasalen Steroiden oder Antibiotika profitieren,
- wissen Sie, warum welche Antibiotika in welchen Fällen eingesetzt werden sollen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].