Erschienen in:
13.08.2018 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Richtgrößenprüfungen sind im Grunde rechtswidrig
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 14/2018
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Auszug
_ Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Prüfmaßnahmen bei der Honorarabrechnung beantwortet. Es gehe, so die Regierung, bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen darum, die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung zu gewährleisten und so auch die Versorgung sicherzustellen. Laut § 106a SGB V werde auf der Grundlage von zufälligen Stichproben geprüft, die mindestens 2% der Ärzte je Quartal umfassen. KVen und Kassen vereinbaren Inhalt und Durchführung. …