Erschienen in:
30.04.2016 | aktuell
Bundesregierung betont Diskriminierungsverbot von Krankenkassen
Risikoselektion ist in der GKV unzulässig
verfasst von:
cas
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 5/2016
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Gesetzliche Krankenkassen haben nicht das Recht, ihre Versicherten systematisch aus bestimmten Personenkreisen anzuwerben. Diese Praxis verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies betonte die Bundesregierung in ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. …