- CME-Punkte
- 3
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- Ärzte
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- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 02.04.2027
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Die okuläre Rosazea ist eine chronisch entzündliche Erkrankung, die die Augenlider und die Augenoberfläche betrifft. Sie tritt häufig in Verbindung mit einer Rosazea der Gesichtshaut auf, kann jedoch auch isoliert vorkommen. Sie ist durch bilaterale chronische posteriore Blepharitis und Meibomitis gekennzeichnet, die im Verlauf der Erkrankung die gesamte Augenoberfläche einschließlich der Hornhaut einbeziehen kann. Die Diagnose stützt sich weitgehend auf klinische Befunde. Zu den Hauptsymptomen gehören gerötete, brennende und juckende Augen, Trockenheit, Lichtempfindlichkeit und verschwommenes Sehen. Die genaue Ätiologie der okulären Rosazea ist nicht vollständig geklärt. Beteiligt sind genetische Veranlagung, Dysregulation des Immunsystems, Umweltfaktoren und mikrobielle Faktoren. Die Behandlung umfasst in der Regel eine Kombination aus Augenlidhygiene, topischen und ggf. systemischen Wirkstoffen. Die Prognose wird zwar allgemein als günstig eingeschätzt, bei unbehandelter okulärer Rosazea können allerdings auch schwere progressive Verläufe bis zur Erblindung führen.
Nach der Lektüre dieses Beitrags …
- sind Sie mit den Faktoren, die bei den Betroffenen als Trigger der Erkrankung gelten, vertraut,
- wissen Sie um die vermuteten pathophysiologischen Grundlagen der Rosazea,
- sind Ihnen die klinischen Befunde der okulären Rosazea bekannt und können Sie diese differenzialdiagnostisch abgrenzen,
- kennen Sie die Möglichkeiten der topischen und systemischen Therapie sowie die Grundzüge zu begleitenden Behandlungsempfehlungen,
- sind Sie in der Lage, die möglichen Komplikationen, die bis zu chirurgischen Interventionen führen können, einzuschätzen.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt.