Erschienen in:
28.05.2020 | GOÄ | Leitthema
Sachstand der GOÄ-Novelle
KOMV lehnt einheitliche Gebührenordnung ab
verfasst von:
Dr. K. Reinhardt, M. Stolaczyk
Erschienen in:
Die Urologie
|
Ausgabe 8/2020
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist nur durch eine Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates reformierbar, jedoch hat der Verordnungsgeber einen zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und privater Krankenversicherung (PKV) konsentierten Vorschlag zur Voraussetzung für eine Novelle gemacht. Die BÄK hat mit 260 ärztlichen Fachexperten und 133 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften sowie dem PKV-Verband die Leistungsbeschreibungen sowie den rechtlichen Teil konsentiert. Die Ärzteseite hat diesen Konsens als Grundlage für die aktuell laufenden Abstimmungen zwischen BÄK und dem PKV-Verband zu den Leistungsbewertungen betriebswirtschaftlich kalkuliert. Im Ergebnis soll der Bundesregierung ein konsentierter Entwurf einer neuen GOÄ vorgelegt werden, sofern der politische Wille zu einer Reform besteht. …