Erschienen in:
04.03.2021 | GOÄ | Aus der Praxis-Hotline
GOÄ: Hygieneaufwand taugt gerade nicht als Steigerungsgrund
verfasst von:
Helmut Walbert
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 4/2021
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Auszug
Dr. A. G., Allgemeinarzt, Niedersachsen: Ich habe bei Privatpatienten den Corona-Hygienezuschlag nach Nr. A2345 GOÄ anfangs verrechnet, aber nach der Reduktion auf den Faktor 1,0 habe ich stattdessen die ärztlichen Leistungen gesteigert - mit der Begründung "erhöhter Hygieneaufwand". Jetzt haben mir Patienten - insbesondere Post- und Bahnbeamte - berichtet, dass ihre PKV den Steigerungssatz nicht akzeptieren würde, sondern nur den Zuschlag A245. Was empfehlen Sie? …