Erschienen in:
27.11.2014 | Arzt und Recht
Schriftliche Aufklärung vorher muss sein!
Schadenersatzpflicht bei unnötigen Arztleistungen
verfasst von:
Prof. Dr. iur. Franz-Josef Dahm
Erschienen in:
CME
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Ausgabe 11/2014
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Zusammenfassung
Das OLG Köln hatte sich mit der Rückforderung von Aufwendungen zu befassen, die einem Versicherten der privaten Krankenkasse in Zusammenhang mit der Erbringung von ärztlichen Leistungen sowie Laborleistungen erstattet worden waren. Das OLG Köln hat der privaten Krankenversicherung recht gegeben, denn der Arzt hatte den Patienten nicht darüber aufgeklärt, dass eine vollständige Erstattung der Kosten seiner Leistungen sowie der veranlassten Laborleistungen nicht gesichert war.