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Erschienen in: CME 11/2014

27.11.2014 | Arzt und Recht

Schriftliche Aufklärung vorher muss sein!

Schadenersatzpflicht bei unnötigen Arztleistungen

verfasst von: Prof. Dr. iur. Franz-Josef Dahm

Erschienen in: CME | Ausgabe 11/2014

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Zusammenfassung

Das OLG Köln hatte sich mit der Rückforderung von Aufwendungen zu befassen, die einem Versicherten der privaten Krankenkasse in Zusammenhang mit der Erbringung von ärztlichen Leistungen sowie Laborleistungen erstattet worden waren. Das OLG Köln hat der privaten Krankenversicherung recht gegeben, denn der Arzt hatte den Patienten nicht darüber aufgeklärt, dass eine vollständige Erstattung der Kosten seiner Leistungen sowie der veranlassten Laborleistungen nicht gesichert war.
Literatur
Zurück zum Zitat Zusammenfassung aus Dahm FJ MedR 2014; 32: 317–320; DOI: 10.1007/s00350-014-3704-5 Zusammenfassung aus Dahm FJ MedR 2014; 32: 317–320; DOI: 10.1007/s00350-014-3704-5
Metadaten
Titel
Schriftliche Aufklärung vorher muss sein!
Schadenersatzpflicht bei unnötigen Arztleistungen
verfasst von
Prof. Dr. iur. Franz-Josef Dahm
Publikationsdatum
27.11.2014
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
CME / Ausgabe 11/2014
Print ISSN: 1614-371X
Elektronische ISSN: 1614-3744
DOI
https://doi.org/10.1007/s11298-014-1575-8

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