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Der Nervenarzt

Die Homburger Nervenklinik im Nationalsozialismus

Besonderheiten in der saarländischen Grenzregion

Erschienen in:

Zusammenfassung

Hintergrund und Fragestellung

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 wurde das Gesundheitswesen nach den Prinzipien der „Rassenhygiene“ umstrukturiert. Insbesondere neurologisch-psychiatrische Patienten waren von Zwangssterilisationen und „Euthanasie“ betroffen. Da das Saargebiet erst am 01.03.1935 per Volksabstimmung wieder ins Deutsche Reich eingegliedert wurde, ist von besonderem Interesse, wie rasch die nationalsozialistische Politik umgesetzt wurde.

Methoden

Grundlage der Untersuchungen sind die im Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) entdeckten Krankenakten der Abteilung für Nervenkranke des Landeskrankenhauses (LKH) Homburg/Saar aus dem Zeitraum 1929–1945 (n = 7816).

Ergebnisse

Insgesamt wurden 1452 Patienten zwischen 1935 und 1939 im LKH Homburg/Saar zwangssterilisiert. Die häufigsten begründenden Diagnosen waren „angeborener Schwachsinn“, „Schizophrenie“ und „Epilepsie“. Einige der 441 Homburger Patienten, die von 1939–1940 in andere Anstalten verlegt wurden, kamen durch die „Aktion T4“ und mutmaßlich auch durch „wilde Euthanasie“ ums Leben.

Schlussfolgerung

Die nationalsozialistische Gesundheitspolitik wurde nach Eingliederung des Saargebietes in das Deutsche Reich 1935 sofort umgesetzt. Ärzte des LKH Homburg/Saar waren an Zwangssterilisationen von neurologisch-psychiatrischen Patienten direkt beteiligt. Eine initiale Tötungsabsicht bei Verlegung aus der Nervenklinik Homburg/Saar kann nicht nachgewiesen werden. Weitere Forschungen bezüglich der Tötungsanstalten sind erforderlich.
Titel
Die Homburger Nervenklinik im Nationalsozialismus
Besonderheiten in der saarländischen Grenzregion
Verfasst von
Dr. I. Keller
C. Flöter
A. Ragoschke-Schumm
K. Faßbender
Publikationsdatum
01.02.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 2/2016
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-015-0059-8
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