07.09.2022 | Schlafbezogene Atmungsstörung | CME-Kurs
Schlafbezogene Atmungsstörungen und Gynäkologie
Teil 1: Grundlagen, Epidemiologie
Anzahl Versuche: 2
Die Zusammenarbeit zwischen Internisten, Schlafmedizinern und Gynäkologen kann zu einer besseren Versorgung der betroffenen Patientinnen beitragen. So wirken sich geschlechtsspezifische Einflussfaktoren auf die Häufigkeit schlafbezogener Atmungsstörungen (SBAS) bei Frauen aus. Hier spielen z. B. der Einfluss von Alter, reproduktiver Phase und menopausaler Transition eine Rolle. Die unterschiedlichen Formen von SBAS, wie das obstruktive Schlafapnoesyndrom (OSAS) und das bei Frauen häufige Rapid-Eye-Movement(REM)-OSAS sowie das „upper airway resistance syndrome“ (UARS), können Auswirkungen auf die Sexualfunktion haben – ein Problem, das bei Männern mit SBAS lange bekannt ist. Für manche gynäkologischen Erkrankungen ist die Zusammenarbeit von Gynäkologen, Internisten, Endokrinologen und Schlafmedizinern unabdingbar, Paradebeispiel ist das Syndrom der polyzystischen Ovarien. Auch in der Schwangerschaft können SBAS negative Auswirkungen sowohl auf die Mutter als auch auf das Kind haben.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- kennen Sie die Gründe für die epidemiologischen Unterschiede des obstruktiven Schlafapnoesyndroms (OSAS) bei Männern und Frauen,
- wissen Sie, dass gesunde Frauen „Schutzfaktoren“ gegen das Auftreten von schlafbezogenen Atmungsstörungen (SBAS) haben,
- kennen sie den Menstruationszyklus und die mit ihm einhergehenden hormonellen Phänomene sowie die Änderungen von Schlafarchitektur und Ventilation im Schlaf im Verlauf des Menstruationszyklus,
- ist Ihnen bekannt, dass der Widerstand der oberen Atmungswege innerhalb eines Menstruationszyklus variiert, die Studienlage hierzu jedoch nicht einheitlich ist,
- ist Ihnen geläufig, dass die Prävalenz des OSAS bei Frauen abhängig vom Alter und der Lebensphase zunimmt.
Diese Fortbildungseinheit wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 ihrer Fortbildungsordnung mit 3 Punkten (Kategorie D) anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].