Erschienen in:
02.01.2018 | GOÄ | Politik
GOZ Tipp
Schlimme Vorboten der GOÄ-Novelle?
verfasst von:
Dr. Peter H. G. Esser
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 1/2018
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Übergriffige Ansinnen der Beihilfe. Ein Beihilfeberechtigter meint, der Zahnarzt dürfe nur berechnen, was erstattet wird, sonst müsse er ihn vor Behandlungsbeginn darüber aufklären: „Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.“ (§ 630 c BGB)