31.03.2020 | Schmerztherapie | Übersichten
Ist die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie in Gefahr?
Zunehmende Kontroversen zur Notwendigkeit der stationären Behandlung
verfasst von:
Dr. J. Lutz, J. von Sachsen, B. Arnold, A. Böger, M. Pfingsten, Ad-hoc-Kommission „Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.
Erschienen in:
Der Schmerz
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Ausgabe 2/2020
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Zusammenfassung
Die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (IMST) ist als wissenschaftlich fundierte Therapieform zur stationären Behandlung chronischer Schmerzzuständen anerkannt. Die Indikation wird vom niedergelassenen Arzt gestellt und muss von den Ärzten der stationären Einrichtung bestätigt werden. Die Kostenträger sind verpflichtet, diese Behandlung zu vergüten, dürfen aber eine Einzelfallprüfung in Auftrag geben. In letzter Zeit häufen sich Meldungen von Mitgliedern der Deutschen Schmerzgesellschaft über drastisch gestiegene Prüf- und Ablehnungsquoten. Im vorliegenden Beitrag wird deshalb auf die rechtlichen Grundlagen der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen im stationären Sektor eingegangen. Harte Kriterien für eine Behandlung in einem bestimmten Sektor können kaum festgelegt werden. Eine Entscheidung wird im individuellen Einzelfall von der Komplexität der Erkrankung des einzelnen Patienten abhängen. Eine Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn die Behandlung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und die Therapieoptionen des ambulanten und teilstationären Versorgungssektors nicht erfolgreich waren. Wichtige Anhaltspunkte können dabei die Behandlungsleitlinien der medizinischen Fachgesellschaften geben. Der Wechsel in einen intensiveren Versorgungssektor muss von der Schwere und Komplexität des Krankheitsbilds bzw. der unzureichenden Effektivität der Behandlung im vorausgegangenen Sektor abhängig gemacht werden. Einfache ICD-10-Diagnosen eignen sich nicht als Entscheidungs- und damit auch nicht als Prüfkriterium für die Indikation einer stationären Behandlung. Dekompensierte und akut exazerbierte chronische Schmerzzustände sind in der Regel stationär zu versorgen, dies auch aufgrund der psychischen Anteile der Schmerzerkrankung.