Schulterdystokie
Leitliniengerechtes Management einer bei jeder Geburt drohenden Notfallsituation
- 03.12.2025
- Schulterdystokie
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 03.12.2026
- Anzahl Versuche
- 2
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Die Schulterdystokie im klassischen Sinn bezeichnet einen Geburtsstillstand nach Geburt des kindlichen Kopfes infolge einer oberhalb der Symphyse blockierten fetalen Schulter. Weitere Varianten der Schulterdystokie sind der tiefe Schulterquerstand und, so wird postuliert, das Festsitzen der hinteren fetalen Schulter am Promontorium. Eine Schulterdystokie ist mit einer Inzidenz von 0,2–3 % selten, kann jedoch bei jeder Geburt ohne Vorzeichen oder Vorliegen von Risikofaktoren auftreten. Aufgrund der beträchtlichen Risiken für Mutter und Kind handelt es sich bei der Schulterdystokie um eine Notfallsituation, die einer schnellstmöglichen Auflösung bedarf. Eine klare Kommunikation im geburtshilflichen Team sowie eine unverzügliche, leitliniengerechte Behandlung sind erforderlich. Neben flankierenden Sofortmaßnahmen kommen verschiedene manuelle Manöver zur Lösung der kindlichen Schultern zum Einsatz. Zu den bevorzugten Methoden gehören das McRoberts-Manöver sowie der hintere Achselzug respektive die hintere Armlösung. Trotz fachkundiger Behandlung können mütterliche und/oder kindliche Komplikationen in Folge einer Schulterdystokie nicht vollständig verhindert werden.
Nach Lektüre dieses Beitrags …
- können Sie die verschiedenen Formen der Schulterdystokie erklären.
- können Sie Risikofaktoren der Schulterdystokie benennen.
- erkennen Sie eine symphysäre Schulterdystokie klinisch zuverlässig.
- führen Sie die empfohlenen Notfallmaßnahmen gemäß AWMF(Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)-Leitlinie durch.
- wenden Sie effektive Manöver zur Schulterentwicklung sicher an.
- können Sie schwangere Frauen kompetent zum Thema Schulterdystokie beraten.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].