Repositionstechniken in der Notaufnahme
- 02.12.2024
- Schulterluxation
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Eine Repositionstechnik dient dazu, die Gelenkflächen nach einer Luxation und/oder Fraktur wieder in Kongruenz zu bringen. Da Luxationen oft mit Begleitverletzungen einhergehen, ist es, gerade bei einer Mitbeteiligung von Gefäßen oder Nerven, wichtig, zeitnah zu reponieren. Bei Gefäß- oder Nervenbeteiligung ist ggf. eine Reposition ohne vorherige radiologische Dokumentation vertretbar. Die oft sehr schmerzhaften traumatischen (weniger die habituellen) Luxationen und ihre Reposition erfordern fast immer eine Analgosedierung. Im Anschluss wird das reponierte Gelenk in der Regel ruhiggestellt und eine Röntgenkontrolle durchgeführt. Weitere diagnostische Schritte wie etwa ein CT oder MRT werden ggf. nötig, um Begleitverletzungen zu erfassen, die das Prozedere (mit-)bestimmen. Alter und Anspruch des Patienten sind ebenfalls in die Behandlungsplanung einzubeziehen. Im Folgenden werden Repositionstechniken für diverse Gelenke, wie etwa Schulter, Hüfte, Knie, Ellenbogen sowie Finger und Zehen, beschrieben.
Nach Lektüre dieses Beitrags
- können Sie die häufigsten Luxationsformen von Schulter‑, Ellenbogen‑, Hüft- und Kniegelenk sowie Patella, Finger und Zehen benennen.
- kennen Sie die jeweiligen Repositionstechniken für die einzelnen Gelenke und können diese im Prinzip durchführen.
- kennen Sie die möglichen Begleitverletzungen („red flags“) der wichtigsten Luxation sowie Komplikationen bzw. Gefahren einzelner Repositionstechniken.
- können Sie die prinzipielle Nachbehandlung der einzelnen Luxationen nach der Reposition beschreiben.
Für Ärzte: Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013]. – Für Rettungsdienstfachpersonal: Die Fortbildung für das Rettungsdienstfachpersonal wird durch das jeweils zuständige Landesrettungsdienstgesetz geregelt, wonach die Anerkennung dem jeweils zuständigen Träger des Rettungsdienstes obliegt. Die Teilnahmebescheinigung dieser Fortbildung ist dem Arbeitgeber zur Prüfung der Anerkennung vorzulegen. Es gelten folgende Anerkennungen: – Der Malteser Hilfsdienst erkennt 1,5 Fortbildungsstunden bei erfolgreichem Abschluss dieser Fortbildung an. Es wird ein Umfang von max. 10 Fortbildungsstunden jährlich für dieses Fortbildungsformat anerkannt. – Diese Fortbildung wird von der Akademie für Rettungsdienst und Gefahrenabwehr der Landesfeuerwehrschule Hamburg und der Feuerwehr München/Branddirektion mit 3 Stunden Fortbildung anerkannt.