Erschienen in:
01.06.2010 | Leitthema
Schutz von Kindern vor Gewalt
Rechtliche Vorgaben in der UN-Kinderrechtskonvention und im Grundgesetz
verfasst von:
PD Dr. med. Dr. med. habil. Ass. jur. M. Parzeller, Prof. Dr. med. Dr. jur. R. Dettmeyer, H. Bratzke, B. Flaig, B. Zedler
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 3/2010
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Zusammenfassung
Regelungen zum Schutz von Kindern finden sich in vielen internationalen und nationalen Rechtsnormen. Neben zahlreichen internationalen Abkommen, wie der UN-Kinderrechtskonvention, gibt es rechtliche Vorgaben im Grundgesetz (GG), die dem Wohl des Kindes dienen sollen, aber auch die Rechte der Eltern vor staatlicher Einflussnahme schützen. Das GG überträgt der staatlichen Gemeinschaft die Pflicht, über die Wahrnehmung der Elternrechte zum Wohl des Kindes zu wachen (staatliches Wächteramt). Das Kind ist durch den Schutz des Staates vor physischer und psychischer Schädigung zu bewahren. Um diesen Schutz zu gewährleisten, muss der Staat diese Schutzgedanken in einfachgesetzliche Normen umsetzen, die von den zuständigen Behörden und Gerichten angewandt werden. Bei der Wahrnehmung und Auslegung des staatlichen Wächteramtes durch Behörden und Gerichte sind neben den Rechten des Kindes die verfassungsmäßigen Rechte der Eltern zu beachten. Anhand einschlägiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden Rechte und Pflichten der Eltern, der Schutz des Kindes und das staatliche Wächteramt insbesondere gemäß Art. 6 GG in diesem Beitrag besprochen. Auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird erörtert, welche (verfassungs-)rechtlichen Aspekte beim Entzug des elterlichen Sorgerechts und vor einer Trennung des Kindes von seinen Eltern zu beachten sind.