Erschienen in:
16.01.2019 | Editorial
Selbstbestimmung und Zwang in der Behandlung
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 1/2019
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Behandlung ist ein weiter Begriff. Der Strafvollzug ist schon kraft gesetzlichen Auftrags „Behandlungsvollzug“. Alles, was staatliche und subsidiäre Institutionen mit ihnen zugewiesenen Menschen machen, ist Behandlung. Die Kinder eines Kindergartens und auch die Insassen eines Altersheims erfahren eine gewisse Behandlung. In der strafrechtlichen Begriffsverwendung ist hingegen „Therapie“ eine ganz besondere Form von Behandlung, die Anwendung medizinischer oder psychologischer, nicht zuletzt somatotherapeutischer und anerkannter psychotherapeutischer Methoden. Letztere wiederum enthalten in der praktischen Umsetzung durch die Behandlungsteams häufig starke erzieherische Elemente oder sind gar pure (Retro‑)Pädagogik in einem Straf- und Belohnungssystem; die lebhafte Anwendung eines Stufensystems ist ein guter Indikator dafür. …