Stadienabhängige Therapie des Seminoms
- 19.03.2025
- Seminom
- CME-Kurs
- CME-Punkte
- 3
- Für
- Ärzte
- Zertifizierende Institution
- Ärztekammer Nordrhein
- Zertifiziert bis
- 10.03.2026
- Anzahl Versuche
- 2
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Keimzelltumoren des Hodens sind eine seltene Tumorentität vornehmlich des jungen Mannes. Seminome sind etwas häufiger als nichtseminomatöse Keimzelltumoren. Als Besonderheit des Seminoms ist die Strahlensensibilität hervorzuheben, sodass dies eine Option bei gering metastasierten Tumorstadien darstellt. Die Leitlinienempfehlung ist jedoch zurückhaltend aufgrund des Risikos von Zweittumoren. Im nichtmetastasierten Tumorstadium ist die aktive Überwachung die primäre Vorgehensweise zur Vermeidung einer Übertherapie der Patienten. Dies ist auch der Hintergrund einer primären retroperitonealen Lymphadenektomie bei geringer Metastasenlast. In den Leitlinien der American Urological Association (AUA) und des National Comprehensive Cancer Network (NCCN) hat sich dieses Konzept bereits durchgesetzt, während es in den Leitlinien der European Association of Urology (EAU) noch als individuelles Vorgehen angesehen wird.
Nach Absolvieren dieser Fortbildungseinheit zur stadiengerechten Behandlung des Seminoms sollen Sie …
- die Risikofaktoren erkennen, die mit der Entwicklung von Metastasen einhergehen; diese können mit in die Diskussion einer adjuvanten Behandlung integriert werden.
- wissen, dass die adjuvanten Behandlungen unterschiedliche Nebenwirkungen, unterschiedliche Progressionsfreiheiten, aber sämtlich eine Heilungsrate von nahezu 100 % haben.
- beschreiben können, wann eine Strahlentherapie oder Chemotherapie eingesetzt werden kann.
- die Rationale der primären retroperitonealen Lymphadenektomie verinnerlichen.
- prognosegerecht 3 oder 4 Zyklen PEB (Cisplatin/Etoposid/Bleomycin) applizieren.
- die Indikation zur FDG-PET-Untersuchung herleiten können.
- den Stellenwert der miRNA-371 einordnen können.
Diese Fortbildungseinheit mit 3 Punkten (Kategorie D) wurde von der Ärztekammer Nordrhein für das „Fortbildungszertifikat der Ärztekammer“ gemäß §5 Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 anerkannt und ist damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Anerkennung in Österreich: Für das Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) werden die von deutschen Landesärztekammern anerkannten Fortbildungspunkte aufgrund der Gleichwertigkeit im gleichen Umfang als DFP-Punkte anerkannt [§ 14, Abschnitt 1, Verordnung über ärztliche Fortbildung, Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) 2013].