24.10.2016 | Editorial
Settingbasierte Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland
Status quo, Herausforderungen und Chancen im Kontext des Präventionsgesetzes
Erschienen in: Prävention und Gesundheitsförderung | Ausgabe 4/2016
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Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (Sozialgesetzbuch V § 20a–f, im Folgenden Präventionsgesetz) ist am 25.07.2015 in Kraft getreten [4]. Pauschal hat der Gesetzgeber jährlich einen Betrag von mindestens 7 € pro gesetzlich Krankenversicherten für drei Leistungsbereiche vorgesehen:-
Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention,
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Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten und
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Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben.