Erschienen in:
01.01.2013 | Originalien
Sicherungsverwahrte (§ 66 StGB)
Merkmale der Täter und ihre Bedeutung für die Erfolgsaussichten eines therapeutischen Vollzugs
verfasst von:
S.K. Gairing, F. de Tribolet-Hardy, K. Vohs, PD Dr. E. Habermeyer
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 1/2013
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Zusammenfassung
Hintergrund
In einem Urteil vom 04.05.2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Sicherungsverwahrung (SV) für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber zur Erarbeitung eines freiheitsorientierten und „therapiegerichteten“ Gesamtkonzeptes auf. Mit der therapeutischen Ausrichtung der SV wird die Psychiatrie und Psychotherapie in die Pflicht genommen. Jedoch besteht aktuell ein Mangel an Informationen über diese zukünftige Zielgruppe und über therapeutische Interventionen.
Material und Methoden
Zwischen Februar 2009 und August 2010 wurden 32 Strafgefangene im Regelvollzug und 26 Sicherungsverwahrte sowie eine Kontrollgruppe aus 29 Probanden aus der nicht straffälligen Normalbevölkerung untersucht.
Ergebnisse
Fortgeschrittenes Alter, antisoziale Persönlichkeitszüge bzw. -störungen, „Psychopathy“-Merkmale, Substanzmissbrauch, Aggressivität, eine hohe Anzahl von Vorstrafen und Haftjahren, mangelnde Schul- und Berufsausbildung und ein hohes Rückfallrisiko zeichnen die Gruppe der Sicherungsverwahrten aus.
Schlussfolgerung
Bei den Sicherungsverwahrten handelt es sich um eine Gruppe therapeutisch schwer erreichbarer Wiederholungstäter.