Die augenärztliche Begutachtung (▶ Abschn. 13.1) basiert auf der Bewertung von funktionellen Beeinträchtigungen im Bereich der wichtigsten Sehfunktionen: Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungssehvermögen sowie Augenstellung und Augenbeweglichkeit. Andere funktionelle Störungen werden in gewissen Bereichen zwar mitbewertet, sind aber eher als nachrangig einzustufen. Die Begutachtung von Ohrerkrankungen ( Abschn. 13.2) richtet sich in erster Linie an den Nicht-HNO-Arzt. Deswegen wurde der Schwerpunkt auf die für die Begutachtung wichtigen Zusammenhänge zwischen funktioneller Anatomie und Pathophysiologie des Ohrs einerseits und auf die für die Begutachtung wichtigen Krankheitsbilder andererseits gelegt.