Es gibt eine weitere Möglichkeit, die Unfallversicherung für die Versorgung eines Coronapatienten in Anspruch zu nehmen, wenn eine Berufskrankheit nicht gegeben ist: Die Erkrankung kann einen Arbeitsunfall darstellen. Dafür müssen Sie allerdings einige Informationen einholen.
COVID-19 nach Infektion im Hörsaal - ein Arbeitsunfall!