23.09.2019 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
So fließt das Honorar für die Facharztüberweisung
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 16/2019
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_ Für die Vermittlung eines Termins beim Facharzt erhalten Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte seit dem 1. September 2019 ein Honorar von 10,07 Euro. Es müssen allerdings einige Spielregeln eingehalten werden:-
Der Facharzttermin muss innerhalb der nächsten vier Kalendertage liegen. Gezählt wird ab dem Folgetag, nachdem der Hausarzt den Bedarf bei dem Patienten festgestellt hat. Wochenende und Feiertage zählen mit!
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Der Facharzt darf nicht in derselben BAG oder demselben MVZ tätig sein wie der Hausarzt.
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Der Patient darf im laufenden Quartal nicht schon bei dem Facharzt in Behandlung gewesen sein. Dies muss der Hausarzt vorher beim Patienten abfragen.