BETRIEBSFÜHRUNG Teilzeitmitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Damit Praxischefs auf Fragen der Mitarbeiter vorbereitet sind, lohnt sich ein Blick ins Gesetz und in den Tarifvertrag der MFA. Dort steht klipp und klar, nach welcher Formel der Urlaub für Teilzeitkräfte zu errechnen ist.
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