Erschienen in:
01.12.2017 | Berufspolitik
Sofortüberweisung als unzumutbares Zahlungsmittel
verfasst von:
Andrea Schannath
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 12/2017
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Auszug
KARLSRUHE — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass auf dem Reiseportal „start.de“ Abbuchungen über den Dienst „Sofortüberweisung“ nicht als einziges Zahlungsinstrument ohne Zusatzkosten angeboten werden dürfen. Der BGH hob damit einen anderslautenden Berufungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf und war der Ansicht, dass die Sofortüberweisung ein „unzumutbares Zahlungsmittel“ sei. …