Erschienen in:
24.03.2020 | Pädiatrie | Konsensuspapiere
Sollen Säuglingsnahrungen sowohl Docosahexaensäure als auch Arachidonsäure enthalten?
Stellungnahme der Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ e. V.)
verfasst von:
Christoph Bührer, Regina Ensenauer, Frank Jochum, Hermann Kalhoff, Antje Körner, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Berthold Koletzko, Burkhard Lawrenz, Walter Mihatsch, Silvia Rudloff, Klaus-Peter Zimmer, Ernährungskommission der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ e. V.)
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 6/2020
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Zusammenfassung
Die neue Richtlinie der Europäischen Kommission zu Säuglings- und Folgenahrungen sieht vor, dass alle in der Europäischen Union vertriebenen Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen ab Februar 2020 einen hohen Gehalt von 20–50 mg der Omega-3-Fettsäure Docosahexaensäure (DHA)/100 kcal (≈0,5–1 % der Fettsäuren), aber keine Arachidonsäure (ARA, Omega-6-Fettsäure) enthalten müssen. Dieses neuartige Konzept der Zusammensetzung von Säuglingsnahrungen hat Besorgnis und Kontroversen ausgelöst, da keine Belege für die Eignung und Sicherheit vorliegen. In Übereinstimmung mit der Europäischen Akademie für Pädiatrie empfiehlt die Ernährungskommission, Säuglingsanfangs- und Folgenahrung zu verwenden, die sowohl DHA als auch mindestens die gleiche Menge ARA enthalten, solange zu Eignung und Sicherheit einer anders gearteten Zusammensetzung keine überzeugende Datenlage aus klinischen Studien mit adäquatem Studiendesign und adäquater Fallzahl vorliegt.