Die umfassende Pflege der Mundhöhle inklusive der Zähne und Schleimhäute ist nicht nur für Patient:innen auf der Intensivstation obligat. Vor allem oral intubierte und beatmete Patient:innen benötigen eine umfassende pflegerische Versorgung, da sie die Mundpflege nicht selbstständig durchführen können. Der im September 2021 veröffentlichte Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ listet Struktur‑, Prozess- und Ergebniskriterien auf, die für das übergeordneten Ziel „Förderung der Mundgesundheit“ beachtet werden sollen [4]. Zielgruppe sind alle „Menschen mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf …“ [4]. Nachfolgend wurde ein Handlungsalgorithmus entwickelt, der das Vorgehen bei der Mundpflege von oral intubierten Patient:innen unter Berücksichtigung aktueller Evidenz aufzeigt (Abb. 1).
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