Erschienen in:
01.05.2012 | Medizinrecht
Sozialgesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2012
Neuerungen des GKV-VStG
verfasst von:
Dr. M. Müller
Erschienen in:
Die MKG-Chirurgie
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Ausgabe 2/2012
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Auszug
Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 traten maßgebliche Teile des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) in Kraft. Ziel des GKV-VStG ist es, die wohnortnahe, bedarfsgerechte medizinische Versorgung in allen Regionen Deutschlands – auch und gerade in strukturschwachen Gebieten – sicherzustellen. Darüber hinaus war es ein Anliegen des Gesetzgebers, durch „Flexibilisierung und Deregulierung“ den an der Gesundheitsversorgung Beteiligten größere Handlungsspielräume einzuräumen. Vor diesem Hintergrund enthält das Gesetz jenseits der Regelungen die Versorgung der strukturschwachen Gebiete betreffend zahlreiche Neuerungen, die für den stationären wie auch für den ambulanten Sektor im Allgemeinen von Interesse sind. Die nachfolgenden Ausführungen skizzieren diese wesentlichen Neuregelungen. …