Erschienen in:
01.10.2019 | Aktuelles in Kürze
SpiFa: Nur Ärzte sollen digitale Verfahren verordnen dürfen
verfasst von:
wha
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 10/2019
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Auszug
BERLIN — Mit Blick auf das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) klare Regeln gefordert für die ärztliche Verordnungskompetenz bei der Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen. „Wie bei der Arzneimittelversorgung sollte allein der Arzt digitale Behandlungsverfahren verordnen dürfen. Dies muss gesetzlich verankert werden“, sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann anlässlich der Bundesratssitzung zum Regierungsentwurf des DVG. Die derzeitigen Regelungen würden die Möglichkeit zur Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen ohne eine ärztliche Mitwirkung durch Dritte etablieren und somit in die Therapie von Erkrankungen sowie das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig eingreifen. …