Erschienen in:
07.08.2018 | Die Verbände informieren
PRAXISÜBLICHE ZEITEN NICHT IN STEIN GEMEISSELT
Sprechstunde auch am Samstag erlaubt
verfasst von:
bm
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 7-8/2018
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Auszug
Arbeitnehmer, die samstags definitiv nicht arbeiten wollen, sollten dies ausdrücklich so in ihrem Arbeitsvertrag festhalten. Denn auch wenn bei Vertragsschluss an Samstagen nicht gearbeitet wird, kann dies später betriebsüblich werden, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz im Fall einer radiologischen Arztpraxis entschied (Az.: 3 Ca 13/17). …