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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 11/2017

13.09.2017 | Leitthema

Arzneimittelfälschungen im Parallelhandel

verfasst von: Dr. phil. Nat. Heide Muckenfuß

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 11/2017

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Zusammenfassung

Die Zahl der Arzneimittelfälschungen auf dem deutschen Markt ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Vor allem gestohlene Arzneimittel, die zu den Arzneimittelfälschungen zählen, werden zunehmend über den Parallelhandel in die legale Handelskette eingeschleust. Die Gründe, weshalb sich der Parallelhandel als Einfallstor für gefälschte Arzneimittel anbietet, liegen vermutlich in erster Linie in den langen Lieferketten und komplexen Transportwegen. Die Historie eines parallelgehandelten Arzneimittels, das durch viele Zwischenhändler weiterverkauft wurde und innerhalb der Europäischen Union (EU) mehrere Landesgrenzen überquert hat, ist durch die nationalen Behörden kaum nachzuvollziehen. Auch das heterogene äußere Erscheinungsbild der importierten und umetikettierten Arzneimittel erleichtert das Inverkehrbringen illegaler Ware. Die staatliche Chargenfreigabe am Paul-Ehrlich-Institut bietet die Möglichkeit, einige Aspekte, die auf ein gefälschtes Arzneimittel hinweisen können, zu überprüfen. Damit können unter Umständen gefälschte Arzneimittel identifiziert werden, bevor sie auf den Markt gelangen. Diese Kontrollmöglichkeit besteht jedoch nur für biologische Arzneimittel und hier auch nur für diejenigen, die nicht von der staatlichen Chargenfreigabe durch die Bundesoberbehörde freigestellt sind. Für eine bessere Kontrolle des Parallelhandels wäre eine stärkere Vernetzung der EU-Mitgliedstaaten wünschenswert. EU-weite gesetzliche Regelungen, z. B. zur Offenlegung der vollständigen Lieferkette, könnten dazu beitragen, die Risiken des Parallelhandels zu minimieren und das Inverkehrbringen gefälschter Arzneimittel zu erschweren.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 und Artikel 2 des Vierten Gesetzes vom 20. Dez. 2016 geändert worden ist Arzneimittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 und Artikel 2 des Vierten Gesetzes vom 20. Dez. 2016 geändert worden ist
2.
Zurück zum Zitat Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 8. Juni 2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette
Metadaten
Titel
Arzneimittelfälschungen im Parallelhandel
verfasst von
Dr. phil. Nat. Heide Muckenfuß
Publikationsdatum
13.09.2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 11/2017
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-017-2620-z

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