Erschienen in:
15.04.2016 | Kurz gemeldet
Arztbewertungsportale: BGH stärkt die Rechte von Ärzten
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
Im Fokus Onkologie
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Ausgabe 4/2016
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Auszug
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden (VI ZR 34/15), dass Bewertungsportale auf Verlangen beispielsweise stichhaltige Belege darüber vorlegen müssen, ob ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines dort bewerteten Arztes oder Anwaltes war. Namen eines Bewerters müssen die Portale aber auch in Zukunft nicht herausrücken. Im konkreten Fall ging es um einen Zahnarzt, der sich im Portal jameda.de zu Unrecht schlecht bewertet sah. …