Erschienen in:
16.10.2017 | Epileptischer Anfall | Die Verbände informieren
Neuauflage der NeuroTransmitter-Praxishilfe
Besondere Kontrollvorschriften bei Neuro- und Psychopharmaka
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 10/2017
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Auszug
Bereits in der 3. Auflage ist für alle Verbandsmitglieder die NeuroTransmitter-Praxishilfe „Besondere Kontrollvorschriften bei Neuro- und Psychopharmaka“ in Form eines handlichen DIN-A4-Laminats erschienen, das als Schreibtischunterlage oder Gedächtnisstütze bei Heimbesuchen dienen soll. Darin sind diejenigen Neuro- und Psychopharmaka aufgelistet, für die das BfArM in den Warnhinweisen der Fachinformationen besondere, zwingende Kontrollen vorschreibt, also etwa Laborkontrollen, aber auch EKG oder klinische Befunddokumentationen. Zwar sollen bei allen Arzneimitteln zu Beginn und im Behandlungsverlauf regelmäßig Laborkontrollen (z. B. Blutbild, Leber- und Nierenwerte) erfolgen. Auch sind die ohnehin üblicherweise bei vielen Neuro- und Psychopharmaka zu beachtenden Kontraindikationen, Wechselwirkungen, Nebenwirkungen und Klasseneffekte (z. B. CYP-Wechselwirkungen, Kombinationen mit MAO-Hemmern oder Immunsupressiva, Serotoninsyndrom, Suizidalität, Sedierung, epileptische Anfälle, Gravidität) nicht angegeben. Die Tabelle umfasst jedoch alle besonderen und zwingend vorgeschriebenen Kontrollen bei den wichtigsten ZNS-Pharmaka. …