Erschienen in:
03.05.2017 | Antiepileptika | Industrieforum
Brivaracetam: Schiedsstelle angerufen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 5/2017
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Auszug
Im August 2016 hatte das Antiepileptikum Brivaracetam (Briviact®) vom G-BA keinen Zusatznutzen zuerkannt bekommen. In der Folge versuchten der Hersteller UCB und der GKV-Spitzenverband einen Erstattungsbetrag zu verhandeln. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wird nun – wie gesetzlich vorgegeben – das Schiedsstellenverfahren eingeleitet, das voraussichtlich im Mai 2017 beendet sein wird. Wie UCB mitteilt, ist Brivaracetam bis auf Weiteres in allen Fällen verschreibungs- und erstattungsfähig, in denen der Wirkstoff eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapie darstellt. Zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung empfiehlt das Unternehmen die verordnete Menge so zu bemessen, dass – unabhängig vom Verfahrensausgang – bei einer geplanten Therapiefortführung ohne Zeitdruck die Frage der Kostenübernahme geklärt werden kann. Ein Kostenerstattungsantrag bei der Krankenkasse muss gestellt werden, falls das Präparat nach Verfahrensausgang nicht mehr in Deutschland angeboten wird und aus dem europäischen Ausland bezogen werden muss. …