Erschienen in:
08.05.2017 | Panorama
Fahrtüchtigkeit
Cannabispatienten dürfen Auto fahren
verfasst von:
eb
Erschienen in:
Schmerzmedizin
|
Ausgabe 3/2017
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Auszug
_ Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Die Patienten müssten in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“. Patienten drohe keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührte. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich. Denn die Fahrtüchtigkeit könne auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein. …