Das extrabudgetäre Honorar zur Corona-Versorgung gilt ab sofort bezogen auf die Tagesleistung – mit Ausnahme einiger Grundpauschalen.
03.04.2020 | COVID-19 | Nachrichten
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Das extrabudgetäre Honorar zur Corona-Versorgung gilt ab sofort bezogen auf die Tagesleistung – mit Ausnahme einiger Grundpauschalen.