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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 10/2017

13.09.2017 | Impfungen | Editorial

Die Zoster-Lebendimpfung wird nicht als Standardimpfung empfohlen

Verpasste Chance oder konsequente Umsetzung der evidenzbasierten Vorgehensweise der Ständigen Impfkommission?

verfasst von: Prof. Dr. Klaus Überla

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 10/2017

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Auszug

Mancher von Ihnen wird sich bei der Lektüre der aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für das Jahr 2017/2018 [1] gefragt haben, wieso der Zoster-Impfstoff von der STIKO derzeit nicht als Standardimpfung empfohlen wird, obwohl er in Deutschland zugelassen ist und zuvor seine Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Rahmen kontrollierter klinischer Studien unter Beweis gestellt hat. Die Anforderungen für eine generelle Impfempfehlung durch die STIKO gehen jedoch über die Zulassungsvoraussetzungen von Impfstoffen hinaus. Für eine allgemeine Impfempfehlung bewertet die STIKO – neben dem Nutzen und Risiko für den Einzelnen – auch die erwartete Akzeptanz und die Effekte eines Impfprogramms auf der Populationsebene. Darüber hinaus fließen Ergebnisse von Kosten-Effektivität-Analysen ein. Wie in der wissenschaftlichen Begründung der STIKO in dieser Ausgabe des Bundesgesundheitsblatts ausführlich dargestellt, lässt die Wirksamkeit des Zoster-Lebendimpfstoffes (Zostavax®) im Alter nach, ist gerade bei Personen, die wegen Immunsuppression ein deutlich erhöhtes Risiko für den Herpes Zoster haben und den Schutz dringend benötigen, kontraindiziert und lässt keinen Mehrwert im Sinn einer verbesserten Herdenimmunität erwarten. Die Schutzdauer der Impfung ist auf wenige Jahre begrenzt und bisher ist der Zoster-Lebendimpfstoff nur für eine einmalige Gabe zugelassen. Nach Studiendaten führte eine erneute Zosterimpfung bei über 70-Jährigen, die 10 oder mehr Jahre zuvor bereits eine Zoster-Lebendimpfung erhalten hatten, zu einer vergleichbaren Erhöhung der Varizella-Zoster-Virus(VZV)-spezifischen Antikörperspiegel und T‑Zellantworten wie eine erstmalige Impfung [2]. Da jedoch Daten zur klinischen Wirksamkeit einer zweiten Impfung mit dem Zoster-Lebendimpfstoff nicht vorliegen, bleibt offen, ob durch Auffrischimpfungen mit diesem Impfstoff die Wirksamkeit bei über 70-Jährigen verbessert und die Schutzdauer verlängert werden kann. Es ist gegenwärtig davon auszugehen, dass der Zoster-Lebendimpfstoff das Auftreten des Zosters nur bei einem Teil der Geimpften verhindern kann bzw. das Auftreten des Zosters zwar hinausschiebt, aber bei vielen Impflingen die Erkrankung mit einer Verzögerung von einigen Jahren trotzdem noch auftritt. Das könnte sich in der Folge negativ auf die Akzeptanz einer allgemeinen Impfempfehlung gegen Zoster wie auch auf weitere Impfempfehlungen der STIKO auswirken. …
Metadaten
Titel
Die Zoster-Lebendimpfung wird nicht als Standardimpfung empfohlen
Verpasste Chance oder konsequente Umsetzung der evidenzbasierten Vorgehensweise der Ständigen Impfkommission?
verfasst von
Prof. Dr. Klaus Überla
Publikationsdatum
13.09.2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Schlagwörter
Impfungen
Herpes zoster
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 10/2017
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-017-2632-8

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