Erschienen in:
02.12.2016 | In der Diskussion
Mein, dein, unser Embryo
Psychologische und rechtliche Aspekte bei der Familienbildung mit Embryonen Anderer
verfasst von:
Petra Thorn, Prof. Dr. iur. Katharina Hilbig-Lugani, Tewes Wischmann
Erschienen in:
Gynäkologische Endokrinologie
|
Ausgabe 1/2017
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Die Familienbildung mit Embryonen Anderer gilt als eines der umstrittenen Verfahren der assistierten Reproduktion, da die so gezeugten Kinder weder eine genetische Verbindung zu ihrem Vater noch zu ihrer Mutter haben. Die Embryonen stammen entweder von Paaren ab, die ihre Familienbildung abgeschlossen haben und ihre sog. „überzähligen“ Embryonen für andere Paare mit Kinderwunsch freigegeben haben, oder sie wurden für Wunscheltern aus gespendeten Samen und gespendeten Eizellen „kreiert“ (im Folgenden „kreierte Embryonen“). Es handelt sich also um eine befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle, die aus Keimzellen (Ei- und Samenzellen) entstanden ist, die nicht von der Frau, auf die der Embryo übertragen wird, und ihrem Partner stammen. Der Embryo unterliegt in Deutschland dabei den Schutzbestimmungen des Embryonenschutzgesetzes (ESchG). Dem Netzwerk Embryonenspende nach werden in Deutschland bei der Familienbildung mit Embryonen Anderer auch sogenannte „Vorkernzellen“ verwendet, bei denen die Befruchtung erst nach dem Auftauen stattfindet [
12]. Dabei tritt die Befruchtung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG, also das Verschmelzen der Vorkerne, bei einer imprägnierten, kryokonservierten Eizelle erst mit dem Auftauen und Weiterkultivieren ein.
1 …