Skip to main content
Erschienen in: Der MKG-Chirurg 1/2012

01.02.2012 | Außer der Reihe

Gedemütigt, entwürdigt, verstümmelt: die „rassenhygienische Ausmerze“ der Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten. Studie zur Situation der Betroffenen und zur Position der Ärzte im Dritten Reich

Teil I: Das nationalsozialistische Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) vom 14. Juli 1933 und seine Folgen für die deutschen Spaltträger

verfasst von: Doz. Dr. Dr. habil. V. Thieme

Erschienen in: Die MKG-Chirurgie | Ausgabe 1/2012

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Zusammenfassung

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) vom 14. Juli 1933 wurden im Dritten Reich ca. 350.000 bis 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Unter den Opfern befanden sich auch Menschen mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten. Die genaue Zahl der betroffenen Spaltträger ist nicht bekannt.
Im ersten Teil dieser Studie wird der Unrechtscharakter des GzVeN und dessen soziale Folgen für die Spaltträger dargestellt. Anhand einer exemplarischen Literaturrecherche über 130 Kasuistiken und aktenkundige Verfahren gegen Spaltträger an Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergerichten in den Jahren 1934 bis 1940 wird die konkrete Politik der rassenhygienischen „Ausmerze“ gegenüber dieser Opfergruppe verdeutlicht. In ihren Ergebnissen waren diese Verfahren durch Willkür, Uneinheitlichkeit und Widersprüchlichkeit gekennzeichnet. Bei 71 Verfahren (54,6%) wurde die Sterilisation durchgeführt bzw. angeordnet. In weiteren 12 (9,2%) Fällen lag ein Antrag des Amtsarztes auf Sterilisation vor. In 42 (32,3%) Beschwerdeverfahren wurde die Sterilisation abgelehnt. In einem Fall ist die Meldung eines Neugeborenen an den „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“ zur Aufnahme in einer „Kinderfachabteilung“ dokumentiert. Dies hatte in der Regel den Mord im Rahmen der nationalsozialistischen Euthanasie zur Folge.
Anhänge
Nur mit Berechtigung zugänglich
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Anonymus (1935) Die Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Gesundheitsfürsorge 9:30–31 Anonymus (1935) Die Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Gesundheitsfürsorge 9:30–31
2.
Zurück zum Zitat Anonymus (1935) Hasenscharte und Sterilisierung. Zahnärztl Mitt 26:69 Anonymus (1935) Hasenscharte und Sterilisierung. Zahnärztl Mitt 26:69
3.
Zurück zum Zitat Astel K, Curtius F (1935) Sterilisierung bei offenem Gaumen und Oberlippenspalte? Med Welt 9:31–32 Astel K, Curtius F (1935) Sterilisierung bei offenem Gaumen und Oberlippenspalte? Med Welt 9:31–32
4.
Zurück zum Zitat Augner PM (1989) Wolfgang Rosenthal. BSB BG Teubner, Leipzig Augner PM (1989) Wolfgang Rosenthal. BSB BG Teubner, Leipzig
5.
Zurück zum Zitat Axhausen G (1938) Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie am 14. und 15. Mai 1938 im Zahnärztlichen Universitätsinstitut, Berlin. Dtsch Zahn Mund Kieferhkd 5:513–519 Axhausen G (1938) Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie am 14. und 15. Mai 1938 im Zahnärztlichen Universitätsinstitut, Berlin. Dtsch Zahn Mund Kieferhkd 5:513–519
6.
Zurück zum Zitat Axhausen G (1936) Technik und Ergebnisse der Gaumenplastik. Thieme, Leipzig Axhausen G (1936) Technik und Ergebnisse der Gaumenplastik. Thieme, Leipzig
7.
Zurück zum Zitat Axhausen G (1941) Technik und Ergebnisse der Lippenplastik. Thieme, Leipzig Axhausen G (1941) Technik und Ergebnisse der Lippenplastik. Thieme, Leipzig
8.
Zurück zum Zitat Baur E, Fischer B, Lenz F (1940) Menschliche Erblehre und Rassenhygiene. Lehmanns, München Baur E, Fischer B, Lenz F (1940) Menschliche Erblehre und Rassenhygiene. Lehmanns, München
9.
Zurück zum Zitat Bauer KH, Mikulicz-Radecki F von (1936) Die Praxis der Sterilisationsoperationen. Barth, Leipzig Bauer KH, Mikulicz-Radecki F von (1936) Die Praxis der Sterilisationsoperationen. Barth, Leipzig
10.
Zurück zum Zitat Benzenhöfer U (2000) Ohne jede moralische Skrupel. Dtsch Arztebl 97:A2766–A2772 Benzenhöfer U (2000) Ohne jede moralische Skrupel. Dtsch Arztebl 97:A2766–A2772
11.
Zurück zum Zitat Benzenhöfer U, Weiske K (2010) Bemerkungen zur Frankfurter Dissertation von Josef Mengele über Sippenuntersuchungen bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (1938). In: Benzenhöfer U (Hrsg) Mengele, Hirt, Holfelder, Berner, von Verschuer, Kranz: Frankfurter Universitätsmediziner der NS-Zeit. Klemm & Oelschläger, Münster Benzenhöfer U, Weiske K (2010) Bemerkungen zur Frankfurter Dissertation von Josef Mengele über Sippenuntersuchungen bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (1938). In: Benzenhöfer U (Hrsg) Mengele, Hirt, Holfelder, Berner, von Verschuer, Kranz: Frankfurter Universitätsmediziner der NS-Zeit. Klemm & Oelschläger, Münster
12.
Zurück zum Zitat Berlin (1938) § 1 Abs. 2 Ziff.8 ErbkrNachwGes. Wolfsrachen als schwere erbliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 67:402 Berlin (1938) § 1 Abs. 2 Ziff.8 ErbkrNachwGes. Wolfsrachen als schwere erbliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 67:402
13.
Zurück zum Zitat Berninger S (1992) Zwangssterilisation im Nationalsozialismus – eine Beschreibung der Praxis der Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus mit Auswertung der Quellen zu Mannheim. Magisterarbeit, Historisches Institut, Universität Mannheim Berninger S (1992) Zwangssterilisation im Nationalsozialismus – eine Beschreibung der Praxis der Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus mit Auswertung der Quellen zu Mannheim. Magisterarbeit, Historisches Institut, Universität Mannheim
14.
Zurück zum Zitat Binding K, Hoche A (1920) Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Meiner, Leipzig Binding K, Hoche A (1920) Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Meiner, Leipzig
15.
Zurück zum Zitat Bock G (1986) Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Westdeutscher Verlag, Opladen Bock G (1986) Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Westdeutscher Verlag, Opladen
16.
Zurück zum Zitat Boschan (1937) Nationalsozialistische Rassen- und Familiengesetzgebung. Deutscher Rechtsverlag, Berlin Boschan (1937) Nationalsozialistische Rassen- und Familiengesetzgebung. Deutscher Rechtsverlag, Berlin
17.
Zurück zum Zitat Deuel WR (1942) People under Hitler. Harcourt, Brace Deuel WR (1942) People under Hitler. Harcourt, Brace
18.
Zurück zum Zitat (1941) § 1 Abs. 2 Nr. 8 Wolfsrachen und Hasenscharte als schwere erbliche körperliche Mißbildung. Deutsches Recht 11:1012–1013 (1941) § 1 Abs. 2 Nr. 8 Wolfsrachen und Hasenscharte als schwere erbliche körperliche Mißbildung. Deutsches Recht 11:1012–1013
19.
Zurück zum Zitat Donhauser J (2007) Das Gesundheitsamt im Nationalsozialismus. Gesundheitswesen 69:7–128CrossRef Donhauser J (2007) Das Gesundheitsamt im Nationalsozialismus. Gesundheitswesen 69:7–128CrossRef
20.
Zurück zum Zitat Düsseldorf (1935) Zur Frage ob Hasenscharte und Wolfsrachen als schwere erbliche körperliche Mißbildung anzusehen ist. Jurist Wochenschr 64:1871 Düsseldorf (1935) Zur Frage ob Hasenscharte und Wolfsrachen als schwere erbliche körperliche Mißbildung anzusehen ist. Jurist Wochenschr 64:1871
21.
Zurück zum Zitat Eckhardt H (1938) Die Beurteilung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten im Hinblick auf das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Dtsch Zahn Mund Kieferhkd 5:260–265 Eckhardt H (1938) Die Beurteilung der Lippen-Kiefer-Gaumenspalten im Hinblick auf das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Dtsch Zahn Mund Kieferhkd 5:260–265
22.
Zurück zum Zitat Ehlers PN (1994) Die Praxis der Sterilisierungsprozesse in den Jahren 1934–1945 im Regierungsbezirk Düsseldorf unter besonderer Berücksichtigung der Erbgesundheitsgerichte Duisburg und Wuppertal. Florentz, München Ehlers PN (1994) Die Praxis der Sterilisierungsprozesse in den Jahren 1934–1945 im Regierungsbezirk Düsseldorf unter besonderer Berücksichtigung der Erbgesundheitsgerichte Duisburg und Wuppertal. Florentz, München
23.
Zurück zum Zitat Ernst F (1934) Über die Erfolgsmöglichkeiten der chirurgischen Beseitigung der Hasenscharten und Gaumenspalten. Kinderärztl Praxis 5:120–128 Ernst F (1934) Über die Erfolgsmöglichkeiten der chirurgischen Beseitigung der Hasenscharten und Gaumenspalten. Kinderärztl Praxis 5:120–128
24.
Zurück zum Zitat Ernst F (1937) Aktuelles zur Frage der Hasenscharten und Gaumenspalten. Med Welt 11:1061–1064 Ernst F (1937) Aktuelles zur Frage der Hasenscharten und Gaumenspalten. Med Welt 11:1061–1064
25.
Zurück zum Zitat Foreign letters (1936) Hereditary nature of harelip and cleft palate. JAMA 106(1):58CrossRef Foreign letters (1936) Hereditary nature of harelip and cleft palate. JAMA 106(1):58CrossRef
26.
Zurück zum Zitat Foreign letters (1936) Law for the prevention of hereditary disease. JAMA 106(2):136CrossRef Foreign letters (1936) Law for the prevention of hereditary disease. JAMA 106(2):136CrossRef
27.
Zurück zum Zitat Foreign letters (1936) The selection of secondary school pupils. JAMA 106(17):1509 Foreign letters (1936) The selection of secondary school pupils. JAMA 106(17):1509
28.
Zurück zum Zitat Foreign letters (1936) Notes on the sterilization of persons with hereditary disease. JAMA 106(18):1582–1583 Foreign letters (1936) Notes on the sterilization of persons with hereditary disease. JAMA 106(18):1582–1583
29.
Zurück zum Zitat Gerke J (1938) Lippen-Kiefer-Gaumenspaltenträger und Blutsverwandtschaft, geographische Verteilung und berufsständische Zugehörigkeit. Ziel Weg 8:651–653 Gerke J (1938) Lippen-Kiefer-Gaumenspaltenträger und Blutsverwandtschaft, geographische Verteilung und berufsständische Zugehörigkeit. Ziel Weg 8:651–653
30.
Zurück zum Zitat Grunau M (1939) Fünf Jahre Erbgesundheitsgerichtsbarkeit. Jurist Wochenschr 68:467–473 Grunau M (1939) Fünf Jahre Erbgesundheitsgerichtsbarkeit. Jurist Wochenschr 68:467–473
31.
Zurück zum Zitat Gütt A, Rüdin E, Ruttke F (1936) Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nebst Ausführungsverordnungen, 2. Aufl. Lehmanns, München Gütt A, Rüdin E, Ruttke F (1936) Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 nebst Ausführungsverordnungen, 2. Aufl. Lehmanns, München
32.
Zurück zum Zitat Gütt A (1935) Der Begriff der Erbkrankheit in der Gesetzgebung. Deutsches Recht 5:28–30 Gütt A (1935) Der Begriff der Erbkrankheit in der Gesetzgebung. Deutsches Recht 5:28–30
33.
Zurück zum Zitat Hamm (1936) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. vom 14. Juli 1933. Wolfsrachen ist nicht unbedingt eine schwere erbliche körperliche Mißbildung i.S. des Ges. Jurist Wochenschr 65:267 Hamm (1936) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. vom 14. Juli 1933. Wolfsrachen ist nicht unbedingt eine schwere erbliche körperliche Mißbildung i.S. des Ges. Jurist Wochenschr 65:267
34.
Zurück zum Zitat Hammer H (1952) Prof. Dr. Georg Axhausen zum 75. Geburtstag. Dtsch Zahnarztl Z 7:297–301PubMed Hammer H (1952) Prof. Dr. Georg Axhausen zum 75. Geburtstag. Dtsch Zahnarztl Z 7:297–301PubMed
35.
Zurück zum Zitat Heiner H (Ehem. Direktor der Klinik für Chirurgische Stomatologie, Kiefer-Gesichtschirurgie und Plastische Chirurgie der Friedrich-Schiller-Universität Jena). Persönliche Mitteilung Heiner H (Ehem. Direktor der Klinik für Chirurgische Stomatologie, Kiefer-Gesichtschirurgie und Plastische Chirurgie der Friedrich-Schiller-Universität Jena). Persönliche Mitteilung
36.
Zurück zum Zitat Hoffmann H (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. II. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg Hoffmann H (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. II. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg
37.
Zurück zum Zitat Horn D (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. III. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg Horn D (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. III. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg
38.
Zurück zum Zitat Jena (1936) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte und Wolfsrachen als schwere erbliche körperliche Mißbildung. Belastung der Familie. Jurist Wochenschr 65:1985–1986 Jena (1936) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte und Wolfsrachen als schwere erbliche körperliche Mißbildung. Belastung der Familie. Jurist Wochenschr 65:1985–1986
39.
Zurück zum Zitat Jena (1937) § 1 Abs. 2 ErbkrNachwGes. Hasenscharte und Wolfsrachen. Der Nachweis der Erblichkeit muß in jedem Fall durch Sippenforschung erbracht werden. Jurist Wochenschr 66:953 Jena (1937) § 1 Abs. 2 ErbkrNachwGes. Hasenscharte und Wolfsrachen. Der Nachweis der Erblichkeit muß in jedem Fall durch Sippenforschung erbracht werden. Jurist Wochenschr 66:953
40.
Zurück zum Zitat Jena (1937) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte, Wolfsrachen. Notwendigkeit der Erforschung der Sippe. Bedeutung der Mikroformen (gespaltenes Zäpfchen, hoher oder steiler Gaumen). Zusammenhang mit Gesichtsskoliose und Schiefhals. Jurist Wochenschr 66:2056–2057 Jena (1937) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte, Wolfsrachen. Notwendigkeit der Erforschung der Sippe. Bedeutung der Mikroformen (gespaltenes Zäpfchen, hoher oder steiler Gaumen). Zusammenhang mit Gesichtsskoliose und Schiefhals. Jurist Wochenschr 66:2056–2057
41.
Zurück zum Zitat Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte, Gaumenspalte. Nachweis der Erblichkeit. Bedeutung des hohen Gaumens. Jurist Wochenschr 67:138 Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte, Gaumenspalte. Nachweis der Erblichkeit. Bedeutung des hohen Gaumens. Jurist Wochenschr 67:138
42.
Zurück zum Zitat Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Auch wenn Hasenscharte und Gaumenspalte gemeinsam auftreten, muß in jedem einzelnen Fall festgestellt werden, ob die Mißbildung schwer und erbbedingt ist. Jurist Wochenschr 67:138–139 Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Auch wenn Hasenscharte und Gaumenspalte gemeinsam auftreten, muß in jedem einzelnen Fall festgestellt werden, ob die Mißbildung schwer und erbbedingt ist. Jurist Wochenschr 67:138–139
43.
Zurück zum Zitat Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Die Lippen- und Kieferspalte sind weder einzeln, noch zusammen schwere Mißbildungen. Jurist Wochenschr 67:139 Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Die Lippen- und Kieferspalte sind weder einzeln, noch zusammen schwere Mißbildungen. Jurist Wochenschr 67:139
44.
Zurück zum Zitat Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr. 8 ErbkrNachwGes. Lippen- und Gaumenspalte. Nachweis der Erblichkeit. Jurist Wochenschr 67:1974–1975 Jena (1938) § 1 Abs. 2 Nr. 8 ErbkrNachwGes. Lippen- und Gaumenspalte. Nachweis der Erblichkeit. Jurist Wochenschr 67:1974–1975
45.
Zurück zum Zitat Jena (1939) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Nachweis der Erblichkeit. Zum Begriff der Blutsverwandtschaft. Jurist Wochenschr 68:1405 Jena (1939) § 1 Abs. 2 Nr.8 ErbkrNachwGes. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Nachweis der Erblichkeit. Zum Begriff der Blutsverwandtschaft. Jurist Wochenschr 68:1405
46.
Zurück zum Zitat Jenner H. Quellen zur Geschichte der „Euthanasie“-Verbrechen 1939–1945 in deutschen und österreichischen Archiven. Ein Inventar. Im Auftrag des Bundesarchivs. http://pk.lueneburg.de/gedenkstaette/kfa/bundesarchiv-inventar-euthanasie.pdf Jenner H. Quellen zur Geschichte der „Euthanasie“-Verbrechen 1939–1945 in deutschen und österreichischen Archiven. Ein Inventar. Im Auftrag des Bundesarchivs. http://​pk.​lueneburg.​de/​gedenkstaette/​kfa/​bundesarchiv-inventar-euthanasie.​pdf
47.
Zurück zum Zitat Karlsruhe (1938) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte mit Wolfsrachen ist eine schwere körperliche Mißbildung. Ist die Mißbildung auch erblich, so ist Unfruchtbarmachung unvermeidbar. Jurist Wochenschr 67:1975 Karlsruhe (1938) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte mit Wolfsrachen ist eine schwere körperliche Mißbildung. Ist die Mißbildung auch erblich, so ist Unfruchtbarmachung unvermeidbar. Jurist Wochenschr 67:1975
48.
Zurück zum Zitat Klee E (2009) „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, 12. Aufl. Fischer, Frankfurt am Main Klee E (2009) „Euthanasie“ im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, 12. Aufl. Fischer, Frankfurt am Main
49.
Zurück zum Zitat Klee E (Hrsg) (2007) Dokumente zur „Euthanasie“, 6. Aufl. Fischer, Frankfurt am Main Klee E (Hrsg) (2007) Dokumente zur „Euthanasie“, 6. Aufl. Fischer, Frankfurt am Main
50.
Zurück zum Zitat Klein L (1937) Gesichtsspalten und Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Med. Dissertation, Universität Tübingen Klein L (1937) Gesichtsspalten und Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Med. Dissertation, Universität Tübingen
51.
Zurück zum Zitat Klemperer V (1957) L T I – Notizbuch eines Philologen. Niemeyer, Halle (Saale) Klemperer V (1957) L T I – Notizbuch eines Philologen. Niemeyer, Halle (Saale)
52.
Zurück zum Zitat Klose F (1940–1941) Nachuntersuchung des Schicksals der in den Jahren 1934 bis 1937 in dem Stadtkreis Kiel auf Grund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sterilisierten Frauen unter Berücksichtigung der Frage nach der Notwendigkeit einer nachgehenden Fürsorge. Öff Gesundheitsdienst 6A:294–305 Klose F (1940–1941) Nachuntersuchung des Schicksals der in den Jahren 1934 bis 1937 in dem Stadtkreis Kiel auf Grund des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sterilisierten Frauen unter Berücksichtigung der Frage nach der Notwendigkeit einer nachgehenden Fürsorge. Öff Gesundheitsdienst 6A:294–305
53.
Zurück zum Zitat Koch T (1994) Zwangssterilisation im Dritten Reich. Das Beispiel der Universitätsklinik Göttingen. Mabuse, Frankfurt am Main Koch T (1994) Zwangssterilisation im Dritten Reich. Das Beispiel der Universitätsklinik Göttingen. Mabuse, Frankfurt am Main
54.
Zurück zum Zitat Koch J (1984) Wolfgang Rosenthal. Dtsch Z Mund Kiefer Gesichts Chir 8:72–80 Koch J (1984) Wolfgang Rosenthal. Dtsch Z Mund Kiefer Gesichts Chir 8:72–80
55.
Zurück zum Zitat Koch J (2011) Die „Wolfgang-Rosenthal-Klinik“ Thallwitz 1943–1994“. Ein unbequemes Kapitel Geschichte der Universität Leipzig. Leipziger Universitätsverlag Koch J (2011) Die „Wolfgang-Rosenthal-Klinik“ Thallwitz 1943–1994“. Ein unbequemes Kapitel Geschichte der Universität Leipzig. Leipziger Universitätsverlag
56.
Zurück zum Zitat Krebs H (1940) Untersuchungen zur Vererbung der Lippe-Kiefer-Gaumenspalte. Zahnmed. Dissertation, Universität Jena Krebs H (1940) Untersuchungen zur Vererbung der Lippe-Kiefer-Gaumenspalte. Zahnmed. Dissertation, Universität Jena
57.
Zurück zum Zitat Kreutzer H (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. IV. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg Kreutzer H (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. IV. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg
58.
Zurück zum Zitat Lehmann W, Ritter R (1939) Die Stellung der Lippen -Kiefer-Gaumenspaltenträger im Gesetz zu Verhütung erbkranken Nachwuchses. Z Menschl Vererb-Konstitutionslehre 23:1–16 Lehmann W, Ritter R (1939) Die Stellung der Lippen -Kiefer-Gaumenspaltenträger im Gesetz zu Verhütung erbkranken Nachwuchses. Z Menschl Vererb-Konstitutionslehre 23:1–16
59.
Zurück zum Zitat Leuthold G (1975) Veröffentlichungen des medizinischen Schrifttums in den Jahren 1933–1945 zum Thema „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933“. Med. Dissertation, Erlangen-Nürnberg Leuthold G (1975) Veröffentlichungen des medizinischen Schrifttums in den Jahren 1933–1945 zum Thema „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933“. Med. Dissertation, Erlangen-Nürnberg
60.
Zurück zum Zitat Ley A (2004) Zwangssterilisation und Ärzteschaft. Hintergründe und Ziele ärztlichen Handelns 1934–1945. Campus, Frankfurt am Main Ley A (2004) Zwangssterilisation und Ärzteschaft. Hintergründe und Ziele ärztlichen Handelns 1934–1945. Campus, Frankfurt am Main
61.
Zurück zum Zitat Link G (2002) Eugenische Zwangssterilisierungen und Zwangsabtreibungen an der Universitätsfrauenklinik Freiburg im Nationalsozialismus. In: Grün B, Hofer HG, Leven KH (Hrsg) Medizin im Nationalsozialismus. Die Freiburger Medizinische Fakultät und das Klinikum in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Lang, Frankfurt am Main Link G (2002) Eugenische Zwangssterilisierungen und Zwangsabtreibungen an der Universitätsfrauenklinik Freiburg im Nationalsozialismus. In: Grün B, Hofer HG, Leven KH (Hrsg) Medizin im Nationalsozialismus. Die Freiburger Medizinische Fakultät und das Klinikum in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Lang, Frankfurt am Main
62.
Zurück zum Zitat Link G (2002) Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung an der Universitätsfrauenklinik Freiburg im Nationalsozialismus. In: Tröhler U, Leven KH (Hrsg) Medizingeschichte im Kontext. Lang, Frankfurt am Main Link G (2002) Zwangssterilisation und Zwangsabtreibung an der Universitätsfrauenklinik Freiburg im Nationalsozialismus. In: Tröhler U, Leven KH (Hrsg) Medizingeschichte im Kontext. Lang, Frankfurt am Main
63.
Zurück zum Zitat Marienwerder (1935) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte und Gaumenspalte als schwere erbliche körperliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 64:3114 Marienwerder (1935) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Hasenscharte und Gaumenspalte als schwere erbliche körperliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 64:3114
64.
Zurück zum Zitat Martiny (1938) Die Stellung der Lippen-Kieferspalten im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Z Stomatol 36:947–961, 1004–1017 Martiny (1938) Die Stellung der Lippen-Kieferspalten im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Z Stomatol 36:947–961, 1004–1017
65.
Zurück zum Zitat Meinhof CG (1935) Schwere erbliche körperliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 64:2685–2692 Meinhof CG (1935) Schwere erbliche körperliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 64:2685–2692
66.
Zurück zum Zitat Mengele J (1939) Sippenuntersuchungen bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Z Menschl Vererb Konstitutionslehre 23:17–42 Mengele J (1939) Sippenuntersuchungen bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Z Menschl Vererb Konstitutionslehre 23:17–42
67.
Zurück zum Zitat Naumburg (1936) § 1d EhegesG. v. 18.Okt. 1935; § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Gaumenspalte ist nicht unbedingt eine schwere und eine erbliche körperliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 65:3053 Naumburg (1936) § 1d EhegesG. v. 18.Okt. 1935; § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Gaumenspalte ist nicht unbedingt eine schwere und eine erbliche körperliche Mißbildung. Jurist Wochenschr 65:3053
68.
Zurück zum Zitat Opitz CH (Ehem. Stellvertr. Leiterin der Abt. Für Kieferorthopädie und Orthodontie am Zentrum für Zahnheilkunde der Charité zu Berlin). Persönliche Mitteilung Opitz CH (Ehem. Stellvertr. Leiterin der Abt. Für Kieferorthopädie und Orthodontie am Zentrum für Zahnheilkunde der Charité zu Berlin). Persönliche Mitteilung
69.
Zurück zum Zitat Regenspurger K (2002) Die Umsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses an der Universitäts-Frauenklinik Jena 1934–1944. Med. Dissertation, Jena Regenspurger K (2002) Die Umsetzung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses an der Universitäts-Frauenklinik Jena 1934–1944. Med. Dissertation, Jena
70.
Zurück zum Zitat Reichsgesetzblatt (1933) Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Teil I, Nr. 86, S 146 Reichsgesetzblatt (1933) Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Teil I, Nr. 86, S 146
71.
Zurück zum Zitat Ristow E (1935) Erbgesundheitsrecht. Kohlhammer, Stuttgart Ristow E (1935) Erbgesundheitsrecht. Kohlhammer, Stuttgart
72.
Zurück zum Zitat Rosenthal W (1935) Pathologie und Therapie der fötalen Gesichts- und Kieferspalten. Dtsch Zahn Mund Kieferhkd 2:513–530 Rosenthal W (1935) Pathologie und Therapie der fötalen Gesichts- und Kieferspalten. Dtsch Zahn Mund Kieferhkd 2:513–530
73.
Zurück zum Zitat Rostock (1934) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 Ges. zur Verhütung erbkranken Nachwuchses v. 14.Juli 1933. Begriff der schweren körperlichen Mißbildung. Jurist Wochenschr 63:3142 Rostock (1934) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 Ges. zur Verhütung erbkranken Nachwuchses v. 14.Juli 1933. Begriff der schweren körperlichen Mißbildung. Jurist Wochenschr 63:3142
74.
Zurück zum Zitat Rothmaler C (1991) Sterilisation nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933. Matthiesen, Husum Rothmaler C (1991) Sterilisation nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933. Matthiesen, Husum
75.
Zurück zum Zitat Ruttke (1935) Erb- und Rassenpflege in Gesetzgebung und Rechtsprechung des Dritten Reiches. Deutsches Recht 5:25–28 Ruttke (1935) Erb- und Rassenpflege in Gesetzgebung und Rechtsprechung des Dritten Reiches. Deutsches Recht 5:25–28
76.
Zurück zum Zitat Schmidt U (2009) Hitlers Arzt Karl Brandt. Aufbau, Berlin Schmidt U (2009) Hitlers Arzt Karl Brandt. Aufbau, Berlin
77.
Zurück zum Zitat Schmuhl HW (2005) Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927–1945. Wallstein, Göttingen Schmuhl HW (2005) Grenzüberschreitungen. Das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik 1927–1945. Wallstein, Göttingen
78.
Zurück zum Zitat Schröder CH (1931) Die Vererbung der Hasenscharte und Gaumenspalte. Arch Rassen Ges Biol 25:369–394 Schröder CH (1931) Die Vererbung der Hasenscharte und Gaumenspalte. Arch Rassen Ges Biol 25:369–394
79.
Zurück zum Zitat Schröder CH (1935) Untersuchungen über die Vererbung der Hasenscharte und Gaumenspalte mit besonderer Berücksichtigung des Erbgangs. Arch Klin Chir 182:299–330 Schröder CH (1935) Untersuchungen über die Vererbung der Hasenscharte und Gaumenspalte mit besonderer Berücksichtigung des Erbgangs. Arch Klin Chir 182:299–330
80.
Zurück zum Zitat Schülerauslese (1935) Schülerauslese an den höheren Schulen. Dtsch Wissensch Erziehung u. Volksbild 1 (RMinAmtsbl. 1935):125–127 Schülerauslese (1935) Schülerauslese an den höheren Schulen. Dtsch Wissensch Erziehung u. Volksbild 1 (RMinAmtsbl. 1935):125–127
81.
Zurück zum Zitat Schulze D (2010) Bemerkungen zum Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene unter Otmar von Verschuer und Heinrich Wilhelm Kranz (1935–1945). In: Benzenhöfer U (Hrsg) Mengele, Hirt, Holfelder, Berner, von Verschuer, Kranz: Frankfurter Universitätsmediziner der NS-Zeit, Klemm & Oelschläger, Münster Schulze D (2010) Bemerkungen zum Institut für Erbbiologie und Rassenhygiene unter Otmar von Verschuer und Heinrich Wilhelm Kranz (1935–1945). In: Benzenhöfer U (Hrsg) Mengele, Hirt, Holfelder, Berner, von Verschuer, Kranz: Frankfurter Universitätsmediziner der NS-Zeit, Klemm & Oelschläger, Münster
82.
Zurück zum Zitat Sonntag E, Rosenthal W (1930) Lehrbuch der Mund- und Kieferchirurgie. Thieme, Leipzig Sonntag E, Rosenthal W (1930) Lehrbuch der Mund- und Kieferchirurgie. Thieme, Leipzig
83.
Zurück zum Zitat Steiniger F (1939) Neue Beobachtungen an der erblichen Hasenscharte der Maus. Z Menschl Vererb Konstitutionslehre 23:427–462 Steiniger F (1939) Neue Beobachtungen an der erblichen Hasenscharte der Maus. Z Menschl Vererb Konstitutionslehre 23:427–462
84.
Zurück zum Zitat Steiniger F (1940) Die Entstehung und Vererbung der Hasenscharte. Fortschr Erbpathol Rassenhygiene 4:98–144 Steiniger F (1940) Die Entstehung und Vererbung der Hasenscharte. Fortschr Erbpathol Rassenhygiene 4:98–144
85.
Zurück zum Zitat Stenger A (1936) Gaumenspalte dem Kreisarzt durch den Zahnarzt meldepflichtig? Zahnärztl Rundschau, S 1825 Stenger A (1936) Gaumenspalte dem Kreisarzt durch den Zahnarzt meldepflichtig? Zahnärztl Rundschau, S 1825
86.
Zurück zum Zitat Stenger A (1936) Gaumenspalte dem Kreisarzt durch den Zahnarzt meldepflichtig? Zahnärztl Rundschau, S. 1919 Stenger A (1936) Gaumenspalte dem Kreisarzt durch den Zahnarzt meldepflichtig? Zahnärztl Rundschau, S. 1919
87.
Zurück zum Zitat Stettin (1937) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Lippen- oder Gaumenspalte – auch wenn beide zusammentreffen – sind nicht ohne weiteres als generell erbbedingt anzusehen. Jurist Wochenschr 66:953 Stettin (1937) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Lippen- oder Gaumenspalte – auch wenn beide zusammentreffen – sind nicht ohne weiteres als generell erbbedingt anzusehen. Jurist Wochenschr 66:953
88.
Zurück zum Zitat Stuckart W, Globke H (1936) Reichsbürgergesetz – Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre – Gesetz zu Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München Stuckart W, Globke H (1936) Reichsbürgergesetz – Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre – Gesetz zu Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München
89.
Zurück zum Zitat Thom A, Caregorodcev GI (1989) Medizin unterm Hakenkreuz. Volk Gesundheit, Berlin Thom A, Caregorodcev GI (1989) Medizin unterm Hakenkreuz. Volk Gesundheit, Berlin
90.
Zurück zum Zitat Thürauf J (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. I. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg Thürauf J (1970) Erhebungen über die im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) vom 14.7.1933 in den Jahren 1934–1945 durchgeführten Sterilisationen im Raume Nürnberg-Fürth-Erlangen (Mittelfranken), dargestellt an den Akten des Gesundheitsamtes der Stadt Nürnberg. I. Beitrag. Med. Dissertation, Universität Erlangen-Nürnberg
91.
Zurück zum Zitat Uebermuth H (1938) Über die erbbiologische Bewertung der Lippen- und Gaumenspalten. Langenbecks Arch klin Chir 193:224–229 Uebermuth H (1938) Über die erbbiologische Bewertung der Lippen- und Gaumenspalten. Langenbecks Arch klin Chir 193:224–229
92.
Zurück zum Zitat Vellguth L (1935) Die Aufgabe der Erbgesundheitsämter. Deutsches Recht 5:34–37 Vellguth L (1935) Die Aufgabe der Erbgesundheitsämter. Deutsches Recht 5:34–37
93.
Zurück zum Zitat Verschuer O von (1937) Erbpathologie. Ein Lehrbuch für Ärzte und Medizinstudierende. Steinkopf, Dresden Verschuer O von (1937) Erbpathologie. Ein Lehrbuch für Ärzte und Medizinstudierende. Steinkopf, Dresden
94.
Zurück zum Zitat Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Gaumenspalte und Ehestandsdarlehen. Erbarzt 3(1):16 Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Gaumenspalte und Ehestandsdarlehen. Erbarzt 3(1):16
95.
Zurück zum Zitat Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Gaumenspalte und Ehetauglichkeitszeugnis. Erbarzt 3(1):48 Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Gaumenspalte und Ehetauglichkeitszeugnis. Erbarzt 3(1):48
96.
Zurück zum Zitat Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Wolfsrachen und Hasenscharte – Erbleiden. Erbarzt 3(7):111–112 Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Wolfsrachen und Hasenscharte – Erbleiden. Erbarzt 3(7):111–112
97.
Zurück zum Zitat Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Hasenscharte und Ehestandsdarlehen. Erbarzt 3(11):176 Verschuer O von (1936) Erbärztliche Beratung und Begutachtung. Hasenscharte und Ehestandsdarlehen. Erbarzt 3(11):176
98.
Zurück zum Zitat Wassmund M (1939) Lehrbuch der praktischen Chirurgie des Mundes und der Kiefer, Bd. 2. Bath, Leipzig Wassmund M (1939) Lehrbuch der praktischen Chirurgie des Mundes und der Kiefer, Bd. 2. Bath, Leipzig
99.
Zurück zum Zitat Wiesenberg K (1986) Die Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte Hanau und Gießen zu dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.Juli 1933, ergänzt durch eine Darstellung der heutigen Rechtslage zur Unfruchtbarmachung. Dissertation Rechtswissenschaft, Universität Frankfurt am Main Wiesenberg K (1986) Die Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte Hanau und Gießen zu dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.Juli 1933, ergänzt durch eine Darstellung der heutigen Rechtslage zur Unfruchtbarmachung. Dissertation Rechtswissenschaft, Universität Frankfurt am Main
100.
Zurück zum Zitat Wittemann J (1937) Chirurgische Mißbildungen und ihre Bedeutung für das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Arch Klin Chir 190:414–451 Wittemann J (1937) Chirurgische Mißbildungen und ihre Bedeutung für das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Arch Klin Chir 190:414–451
101.
Zurück zum Zitat Wyszynski DF (1998) Fifty years after Nuremberg Nazi Doctors‘ reviewing how the laws of the Third Reich applied to individuals with oral clefts. Plast Reconstr Surg 101:519–527PubMedCrossRef Wyszynski DF (1998) Fifty years after Nuremberg Nazi Doctors‘ reviewing how the laws of the Third Reich applied to individuals with oral clefts. Plast Reconstr Surg 101:519–527PubMedCrossRef
102.
Zurück zum Zitat Zeiss (1938) Betriebsordnung – Carl Zeiss. Werkdruck, Jena Zeiss (1938) Betriebsordnung – Carl Zeiss. Werkdruck, Jena
103.
Zurück zum Zitat Zweibrücken (1939) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Im Einzelfall kann bei einer an sich leichten erblichen körperlichen Mißbildung von einer Unfruchtbarmachung auch dann abgesehen werden, wenn die gleichen Störungen in schwerer Gradausprägung in der engeren Blutsverwandtschaft vorkommen. Jurist Wochenschr 68:1402–1405 Zweibrücken (1939) § 1 Abs. 2 Ziff. 8 ErbkrNachwGes. Im Einzelfall kann bei einer an sich leichten erblichen körperlichen Mißbildung von einer Unfruchtbarmachung auch dann abgesehen werden, wenn die gleichen Störungen in schwerer Gradausprägung in der engeren Blutsverwandtschaft vorkommen. Jurist Wochenschr 68:1402–1405
Metadaten
Titel
Gedemütigt, entwürdigt, verstümmelt: die „rassenhygienische Ausmerze“ der Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten. Studie zur Situation der Betroffenen und zur Position der Ärzte im Dritten Reich
Teil I: Das nationalsozialistische Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN) vom 14. Juli 1933 und seine Folgen für die deutschen Spaltträger
verfasst von
Doz. Dr. Dr. habil. V. Thieme
Publikationsdatum
01.02.2012
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die MKG-Chirurgie / Ausgabe 1/2012
Print ISSN: 2731-748X
Elektronische ISSN: 2731-7498
DOI
https://doi.org/10.1007/s12285-011-0253-z

Weitere Artikel der Ausgabe 1/2012

Der MKG-Chirurg 1/2012 Zur Ausgabe

Mitteilungen

Mitteilungen

Einführung zum Thema

Gesicht und Identität

Update Chirurgie

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert.

S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Karpaltunnelsyndroms“

CME: 2 Punkte

Prof. Dr. med. Gregor Antoniadis Das Karpaltunnelsyndrom ist die häufigste Kompressionsneuropathie peripherer Nerven. Obwohl die Anamnese mit dem nächtlichen Einschlafen der Hand (Brachialgia parästhetica nocturna) sehr typisch ist, ist eine klinisch-neurologische Untersuchung und Elektroneurografie in manchen Fällen auch eine Neurosonografie erforderlich. Im Anfangsstadium sind konservative Maßnahmen (Handgelenksschiene, Ergotherapie) empfehlenswert. Bei nicht Ansprechen der konservativen Therapie oder Auftreten von neurologischen Ausfällen ist eine Dekompression des N. medianus am Karpaltunnel indiziert.

Prof. Dr. med. Gregor Antoniadis
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.

S2e-Leitlinie „Distale Radiusfraktur“

CME: 2 Punkte

Dr. med. Benjamin Meyknecht, PD Dr. med. Oliver Pieske Das Webinar S2e-Leitlinie „Distale Radiusfraktur“ beschäftigt sich mit Fragen und Antworten zu Diagnostik und Klassifikation sowie Möglichkeiten des Ausschlusses von Zusatzverletzungen. Die Referenten erläutern, welche Frakturen konservativ behandelt werden können und wie. Das Webinar beantwortet die Frage nach aktuellen operativen Therapiekonzepten: Welcher Zugang, welches Osteosynthesematerial? Auf was muss bei der Nachbehandlung der distalen Radiusfraktur geachtet werden?

PD Dr. med. Oliver Pieske
Dr. med. Benjamin Meyknecht
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.

S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Therapie der akuten Appendizitis bei Erwachsenen“

CME: 2 Punkte

Dr. med. Mihailo Andric
Inhalte des Webinars zur S1-Leitlinie „Empfehlungen zur Therapie der akuten Appendizitis bei Erwachsenen“ sind die Darstellung des Projektes und des Erstellungswegs zur S1-Leitlinie, die Erläuterung der klinischen Relevanz der Klassifikation EAES 2015, die wissenschaftliche Begründung der wichtigsten Empfehlungen und die Darstellung stadiengerechter Therapieoptionen.

Dr. med. Mihailo Andric
Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V.