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Erschienen in: Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie 5/2017

27.06.2017 | Krankenhausmanagement

Gemeinsamer Bundesausschuss

verfasst von: Dr. A. T. Latal, M. Freistühler, N. Roeder, D. Franz

Erschienen in: Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie | Ausgabe 5/2017

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Zusammenfassung

Das deutsche Gesundheitssystem wird von den Akteuren im Gesundheitswesen innerhalb eines vom Gesetzgeber vorgegebenen ordnungspolitischen Rahmens selbst verwaltet. Als oberstes Beschlussgremium dieser gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sektorenübergreifend in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), d. h., er legt fest, was im Detail unter ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlicher Gesundheitsversorgung (§12 SGB V) zu verstehen ist, und welche Leistungen von der GKV erstattet werden. Hierzu zählen Verordnung von Arzneimitteln, Planung des bundesweiten Bedarfs an Praxen verschiedener Fachrichtungen, Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in ambulanter und stationärer Versorgung, ambulante spezialfachärztliche Versorgung komplexer, schwerwiegender Erkrankungen, psychotherapeutische Behandlung, ärztlich veranlasste Leistungen wie z. B. die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke und zahnärztliche Behandlung. Viele Entscheidungen des G‑BA sind für die Akteure im Gesundheitssystem unmittelbar bindend („kleiner Gesetzgeber“). Der G‑BA setzt sich aus Vertretern der GKV und der Leistungserbringer sowie mitberatenden Patientenvertretern zusammen. Leistungserbringer und GKV entsenden jeweils 5 Mitglieder; die Leistungserbringerseite wird durch jeweils 2 Mitglieder der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie ein Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gestellt. Hinzu kommen der unparteiische Vorsitzende und 2 weitere unparteiische Mitglieder (insgesamt 13 Mitglieder).
Literatur
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Zurück zum Zitat Willms G, Bramesfeld A, Pottkämper K, Broge B, Szecseny J (2013) Aktuelle Herausforderungen der externen Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes 107:523–527CrossRefPubMed Willms G, Bramesfeld A, Pottkämper K, Broge B, Szecseny J (2013) Aktuelle Herausforderungen der externen Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes 107:523–527CrossRefPubMed
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Zurück zum Zitat Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Verfahren für Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen aufgrund § 137h SGB V Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Verfahren für Bewertung von Methoden mit Medizinprodukten der hohen Risikoklassen aufgrund § 137h SGB V
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Zurück zum Zitat Gemeinsamer Bundesausschuss (2017) Ringen um Gestaltungsmacht. Dtsch Arztebl 114(3):A-58/B-54/C-54 Gemeinsamer Bundesausschuss (2017) Ringen um Gestaltungsmacht. Dtsch Arztebl 114(3):A-58/B-54/C-54
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Zurück zum Zitat Beerheide R, Maybaum T (2017) Interview mit Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): „Kämpfe mit dem Flammenschwert für die Selbstverwaltung“. Dtsch Arztebl 114(3):C–57 Beerheide R, Maybaum T (2017) Interview mit Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): „Kämpfe mit dem Flammenschwert für die Selbstverwaltung“. Dtsch Arztebl 114(3):C–57
Metadaten
Titel
Gemeinsamer Bundesausschuss
verfasst von
Dr. A. T. Latal
M. Freistühler
N. Roeder
D. Franz
Publikationsdatum
27.06.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Zeitschrift für Herz-,Thorax- und Gefäßchirurgie / Ausgabe 5/2017
Print ISSN: 0930-9225
Elektronische ISSN: 1435-1277
DOI
https://doi.org/10.1007/s00398-017-0162-1

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